Im Internet tauchen immer wieder Warnungen vor Radarkontrollen auf – egal ob in Facebook-Gruppen, Apps oder WhatsApp-Chats. Doch was viele nicht wissen: In der Schweiz kann das richtig teuer werden. Öffentliche Warnungen sind seit 13 Jahren verboten. Laut "20 Minuten" wurde eine Frau aus dem Kanton Aargau genau deswegen jetzt verurteilt.
Im Sommer 2025 hat die Frau auf Facebook einen Post geteilt, der auf eine semistationäre Radarfalle der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal aufmerksam gemacht hat. Der ursprüngliche Beitrag stammte von jemand anderem. Wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden hervorgeht, den die Aargauer Zeitung zitiert, bekam die Frau eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz aufgebrummt.
Ins Rollen gebracht wurde das Ganze durch eine Anzeige einer dritten Person. Das hat Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber der Zeitung bestätigt. Solche öffentlichen Warnungen vor Verkehrskontrollen sind laut Schuler schon seit 13 Jahren strafbar – das gilt auch, wenn du nur einen Beitrag teilst. Gleichzeitig sagt er aber auch, dass die Behörden nicht die Zeit und Mittel haben, um gezielt in sozialen Medien nach solchen Verstößen zu suchen.
Die Frau aus Baden wurde zu einer Strafe von 200 Franken verurteilt. Mit Gebühren kommen insgesamt 600 Franken (circa 643 Euro) zusammen. Zahlt sie nicht, droht ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen.