Unglaublicher Preis

Frau zahlt 1.706 Euro für ein veganes Nusskipferl

Ein süßer Snack wurde für eine Frau zur 1.706-Euro-Rechnung. Schuld war ein Trinkgeld-Missverständnis am Kartenlesegerät einer Bäckerei am Bahnhof.
Digital  Heute
15.09.2026, 15:50
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Ein veganes Nusskipferl wurde für eine Pensionistin in Winterthur in der Schweiz zum außergewöhnlich teuren Einkauf. Statt nur den eigentlichen Kaufbetrag von wenigen Euro zu bezahlen, wurden ihr 1.612,14 Schweizer Franken abgebucht, berichtet "20 Minuten". Nach aktuellem Umrechnungskurs entspricht das rund 1.706 Euro.

Der ungewöhnliche Fehler passierte beim Bezahlen. Die Frau wollte an einem Kartenlesegerät offenbar ihre vierstellige PIN eingeben. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings bereits die Trinkgeldfunktion aktiv. Die eingegebenen Zahlen wurden deshalb nicht als PIN, sondern als Trinkgeldbetrag verarbeitet.

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So kamen 1.612,14 Franken zusätzlich auf die Rechnung. Für ein einzelnes veganes Nusskipferl bedeutete das eine Abbuchung von umgerechnet mehr als 1.700 Euro. Zunächst bemerkte niemand den ungewöhnlichen Betrag. Erst rund zwei Wochen später fiel einer Mitarbeiterin einer Pensionisten-Organisation der abgebuchte, hohe Betrag auf dem Konto der Frau auf.

Nicht der erste Bezahl-Fehler

Daraufhin wurde der Vorgang genauer untersucht. Auch in der Bäckerei war die enorme Summe zunächst nicht aufgefallen. Demnach gab es ein technisches Problem beim Bezahlsystem. Dadurch wurde der ungewöhnliche Betrag nicht korrekt in der Buchhaltung des Geschäfts sichtbar. Für die Pensionistin nahm der Fall letztlich ein gutes Ende.

Das zu viel bezahlte Geld wurde ihr zurückerstattet. Bei der Filialleiterin bedankte sie sich anschließend laut "20 Minuten" sogar mit einem Blumenstrauß. Für ihre eigenen Einkäufe zog die Frau dennoch eine Konsequenz. Künftig will sie wieder häufiger bar bezahlen. Der Fall ist übrigens kein Einzelfall.

In Österreich zahlte ein Bäckerei-Kunde für sein Semmerl mit einer Mini-Scheibe Leberkäse (und ohne Senf!) über 16 Euro. Beim Bezahlen mit Karte lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf das Display. Wer seine PIN eingibt, sollte darauf achten, dass tatsächlich nach dem PIN gefragt wird und nicht bereits eine Trinkgeldabfrage geöffnet ist.

red,Akt. 15.09.2026, 16:55, 15.09.2026, 15:50
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