Zusammenprall im Schrittempo

76-Jähriger lief in Auto - Lenker nun freigesprochen

Bei einem Unfall an einer Tankstelle erlitt ein 76-Jähriger mehrere Verletzungen. Der 28-jährige Autofahrer musste sich vor Gericht verantworten.
Österreich Heute
19.08.2026, 13:12
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Ein 28-Jähriger musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Bezirksgericht Weiz verantworten. Der Grund: Ein 76-Jähriger war bei einer Tankstelle in sein Auto gelaufen.

Dabei hat sich der Pensionist Prellungen an Hüfte, Knie, Ellbogen und Brustkorb zugezogen und sich auch an den Händen verletzt. Weil der Mann Bluter ist, hat er an der Unfallstelle sehr viel Blut verloren - das berichtet kleinezeitung.at.

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Das war passiert

Der 28-Jährige wollte auf einer Tankstelle sein Auto waschen. Nachdem er einen Waschschein geholt hatte, sei er langsam losgefahren: "Ich war mit vier oder fünf km/h unterwegs." Diese Aussage lässt sich auch durch den Bremsweg beweisen.

"Auf einmal höre ich ein lautes Knallen", erklärte der Lenker weiter. Der Pensionist war auf der Beifahrerseite ins Auto gelaufen. "Ich bin sofort stehengeblieben und hab ihm geholfen. Ich bin in die Tankstelle reingelaufen und hab gesagt, sie sollen die Rettung rufen." Am Auto sei laut dem Angeklagten kein Schaden entstanden: "Es hatte nicht mal einen Kratzer."

Keiner sah den andern

Im Zeugenstand schildert der 76-Jährige, dass das Auto hinter einer Säule hervorgekommen war. Weil es sich um ein E-Auto handelte, habe er es auch nicht gehört. "Der Spiegel hat mich berührt, da bin ich davongeflogen. Ich bin am Asphalt gelandet." Besonders schlimm seien die Verletzungen an den Fingern gewesen, zudem habe er Schürfwunden abbekommen.

Die Anwältin des Opfers beantragte laut kleinezeitung.at eine Begehung der Unfallstelle. Der Richter lehnte das ab - es gibt ein Video von dem Vorfall, das die geringe Geschwindigkeit beweist. Auch der 28-Jährige habe den 76-Jährigen nicht sehen können, ist der Richter überzeugt. "Aus meiner Sicht trifft Sie keine Verantwortung", sagte er zum Angeklagten, bevor er ihn frei sprach.

Die Anwältin des Opfers fordert 500 Euro Schadenersatz. Der Richter verwies sie mit ihrer Forderung auf den Zivilrechtsweg.

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