Coronavirus

Freitesten nun auch in Wiener Kindergärten möglich

In Wiener Kindergärten können sich Kinder, die als K1-Person in Quarantäne geschickt wurden, ab sofort bereits nach fünf Tagen "freitesten".

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In den Wiener Kindergärten kann man sich nun ab dem fünften Tag der Quarantäne freitesten. (Symbolbild)
In den Wiener Kindergärten kann man sich nun ab dem fünften Tag der Quarantäne freitesten. (Symbolbild)
Annette Riedl / dpa / picturedesk.com

Nachdem für Schulen die Regelung beschlossen wurde, dass sich Schüler künftig schon nach fünf Tagen aus der Quarantäne freitesten können, gilt dies ab heute auch für Kindergärten und Horte in Wien.

Das bedeutet: Kinder, die aufgrund der Infektion eines anderes Kindes in Quarantäne geschickt wurden, können sich ab sofort schon nach fünf – anstatt wie bisher zehn – Tagen mittels eines negativen PCR-Tests "freitesten". 

Unterschied zu Schulen

Im Gegensatz zu den Schulen, wo nur noch direkte Sitznachbarn sowie enge Kontaktpersonen statt der ganzen Klasse abgesondert werden, müssen in den Kindergärten sämtliche Kinder, die mit dem Infizierten engen Kontakt hatten in Quarantäne.

 Ausnahme: Nur genesene Kinder, die als K2-Personen eingestuft werden können, sind hiervon ausgenommen.

Nach dem Freitesten am fünften Tag nach dem Letztkontakt mit dem infizierten Kind darf man demnach wieder in den Kindergarten – abseits davon muss man allerdings bis Tag zehn daheimbleiben.

Außerdem muss an Tag zehn ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. 

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