Coronavirus

Friseur, Lokal, Fitness – so wird Grüner Pass ab 19.5.

Am 19. Mai kehrt Österreich wieder zurück in den Vollbetrieb. Bis dahin soll der "Grüne Pass" schon in einer rudimentären Form zum Einsatz kommen. 

Michael Rauhofer-Redl
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Die Wirkmechanismen des "Grünen Passes" sollen in Österreich schon vor der offiziellen Einführung zum Tragen kommen.
Die Wirkmechanismen des "Grünen Passes" sollen in Österreich schon vor der offiziellen Einführung zum Tragen kommen.
Johann Schwarz / SEPA.Media / picturedesk.com

Der "Grüne Pass" soll als Instrument eingesetzt werden, um sich Zutritt zu diversen Branchen verschaffen zu können. Zuletzt entstand innerhalb der Regierung eine rege Diskussion über den Start des Projekts. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) glaubte zuletzt nicht an eine Umsetzung des Projekts bis Ende Mai – ohne EU-weiter Regelung sei dies auch nicht zielführend. 

Dass der Grüne Pass aber schon im Mai anlässlich der Öffnungsschritte eingesetzt werden soll, hängt wohl eher mit einer unklaren Begriffsdefinition zusammen. Denn im Grunde dürfte fürs Erste nur das "3G-Prinzip" (Geimpft, getestet, genesen) gemeint sein, wenn vom Grünen Pass die Rede ist. Vorläufig dürfte damit jede Bescheinigung gemeint sein, die ausweist, dass eines der drei Merkmale des Grünen Passes erfüllt sind. 

"3G-Prinzip" bei Zutritt zu Gastro und Kultur

Ab 19. Mai wird also, wie schon bisher, etwa bei Friseuren, der Vorweis eines negativen Testergebnisse oder der Nachweis einer kürzlich durchgemachten Covid-Erkrankung oder ein Impfnachweis genügen, um Zutritt in Fitnesscenter, gastronomische Betriebe oder Sportstätten zu bekommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die SPÖ einer Gesetzesänderung zustimmt. Diese ist auf Grund einer Bundesratsblockade des Gesetzes, die noch bis zum 25. Mai aufrecht ist, notwendig. Kommt es zu dieser Gesetzesänderung nicht müssten auch Geimpfte für sechs Tage (zwischen 19. und 25. Mai) ein negatives Testergebnis vorlegen.

Ein richtiger "Grüner Pass", der auch digital mit einem QR-Code gebündelt ist, soll als zweiter Schritt folgen. Aus dem Bundeskanzleramt ist zu vernehmen, dass diese Lösung wohl noch bis Anfang Juni dauern wird. In einem dritten Schritt wird auf diesen "österreichischen" Pass auch eine europäische Variante folgen. Diese wird im Sommer dann vor allem den grenzüberschreitenden Tourismus regeln. 

Offene Fragen auf EU-Ebene

Noch sind allerdings Details zu klären, etwa ab welchem Tag nach der Impfung man die speziellen Freiheiten gewährt bekommt. In Österreich wurden zuletzt 22 Tage nach dem Erststich als Frist kommuniziert. Andere Länder dürften auf eine deutlich kürzere Zeitspanne setzen. Auch die Frage, welche Impfstoffe in der EU anerkannt werden. Denkbar ist etwa, dass es nur solche sind, die auch von der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen sind.

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