Digitale Hürden sorgen bei einer Pensionistin aus Linz für Ärger über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Die 90-Jährige fühle sich "diskriminiert". Seitens der ÖGK verteidigt man das Vorgehen und spricht von einem vereinfachten Zahlungseingang.
Die Vorgeschichte: Aufgrund von Sparmaßnahmen müssen Versicherte der ÖGK seit Juli 2025 bei Taxifahrten einen Selbstbehalt von 7,55 Euro pro Fahrt zahlen. Der daraus entstehende Gesamtbetrag werde den Betroffenen dann einmal pro Quartal in Rechnung gestellt. So erging es auch der 90-jährigen Linzerin, Frau P., auch sie erhielt eine Zahlungsaufforderung. Dies führte bei der Seniorin zu Aufregung.
Wie die Frau gegenüber der "Krone" sagte, störe sie allerdings nicht der Selbstbehalt an sich, sondern dass sie über QR-Code zahlen soll. Demnach besitze sie keinen Computer und auch kein Handy, ihre Bankgeschäfte erledige sie in einer Filiale. Daher wäre ihr ein Erlagschein lieber gewesen.
Doch auch als sie diesen dann beantragen wollte, sei es zu Problemen gekommen. Die Linzerin habe lange versucht, jemanden bei der ÖGK zu erreichen. Mehrmals sei sie lange in der Warteschleife gehangen, bis sich endlich jemand gemeldet hätte. Die darauffolgende Antwort stellte die 90-Jährige allerdings auch nicht zufrieden.
Man habe ihr gesagt, dass sie den ausgefüllten Erlagschein nur erhalten würde, wenn sie ihn telefonisch oder per Mail beantrage. "Da werden Menschen, die aus welchen Gründen auch immer kein Smartphone oder keinen Computer haben, diskriminiert", ärgerte sich die 90-Jährige.
Auf Nachfrage der "Krone" teilte die ÖGK mit, dass die Versicherten für die Gesundheitskasse an erster Stelle stehen würden. Des Weiteren wolle man – "im Sinne der Nachhaltigkeit" – auf "ökologische und wirtschaftliche Aspekte" achten. Daher verzichte man auf die automatische Beilage eines Erlagscheins. Die Abwicklung mittels QR-Codes würde zudem Fehler beim Ausfüllen verhindern und den Zahlungseingang vereinfachen.
Gleichzeitig wurde betont, dass alle Daten, die für eine Überweisung notwendig wären, in dem Schreiben angeführt werden. So könne man jederzeit auch via eines Blankoerlagscheins zahlen. Um einen ausgefüllten Erlagschein zu erhalten, brauche es viel Geduld, hieß es in dem Bericht weiter.