Es ist gar kein Nischenthema: Etwa 1,6 Millionen Österreicher sind von Schwerhörigkeit betroffen. Die meisten davon verzichten auf technische Hilfe, also ein Hörgerät.
Diejenigen, die eines haben, sind schon sehr bald von neuen Maßnahmen betroffen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängert die Frist für den Anspruch auf ein neues Hörgerät. Statt wie bisher alle fünf Jahre gibt es die Geräte künftig erst nach sechs Jahren.
Die Begründung der Kasse: Moderne Hörgeräte seien technisch langlebiger geworden. Doch genau das sorgt für Kritik. Hörakustiker Simon Bitsche sieht laut ORF Vorarlberg eine gegenteilige Entwicklung. Im Schnitt müssten Geräte bereits nach drei bis vier Jahren repariert werden. Der Aufwand sei aufgrund der komplexen Technik deutlich gestiegen.
Auch der Pensionistenverband Vorarlberg schlägt im ORF Alarm. Landespräsident Manfred Lackner kritisiert: "Obwohl Pensionisten seit vergangenem Jahr rund 18 Prozent höhere Krankenversicherungsbeiträge entrichten und damit jährlich zusätzlich rund eine Milliarde Euro mehr ins Gesundheitssystem pumpen, werden Leistungen für die Pensionisten gekürzt oder gestrichen".
Ein weiteres Problem: Nach fünf Jahren seien viele Geräte laut Kritikern bereits am Ende ihrer Lebensdauer. Gleichzeitig verschlechtert sich das Gehör oft weiter, wodurch ältere Geräte im sechsten Jahr nicht mehr ausreichen.
Der Kassenzuschuss bleibt unverändert: 660 Euro für ein einseitiges und 1.320 Euro für ein beidseitiges Hörgerät. Laut ÖGK kann ein Ersatz aber auch früher bewilligt werden, etwa bei Schäden oder wenn sich das Hörvermögen deutlich verändert.