Gericht hat entschieden

30er-Zone illegal – Lenker bekommt Strafe zurück

Weil eine Ortstafel ohne Beschluss aufgestellt wurde, musste ein Autofahrer in Vorarlberg keine Strafe zahlen.
Österreich Heute
14.04.2026, 18:43
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Ein simpler Fehler mit großen Folgen: In der Gemeinde Altach wurde ein Ortsschild aufgestellt, allerdings ohne den nötigen Beschluss. Genau das rettete jetzt einem Autofahrer die Geldstrafe.

Der Lenker war in der gekennzeichneten 30er-Zone um 8 km/h zu schnell unterwegs. Doch er wehrte sich gegen die Strafe - mit Erfolg. Der Verfassungsgerichtshof hob die entsprechende Verordnung als gesetzwidrig auf.

Der Grund: Die Ortstafel selbst gilt als Verordnung. Dafür hätte es einen Beschluss des Gemeindevorstandes gebraucht. Laut Gemeinde wurde das Schild damals aber "wohl ohne Verordnung aufgestellt".

Häufung von Pannen

Der Fall reiht sich in eine Serie von Pannen ein. In Vorarlberg gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Probleme mit Verkehrszeichen ohne rechtliche Grundlage. Bereits 2023 mussten zahlreiche Verordnungen für Ampeln nachträglich beschlossen werden. Auch ein Fahrverbot in Feldkirch und eine Tempobeschränkung im Bezirk Bludenz wurden aufgehoben.

In Altach stand das Ortsschild auf der Rheinstraße nach Hohenems-Rheinauen am falschen Platz und eben ohne gültige Grundlage. Deshalb war auch die 30er-Beschränkung rechtlich nicht haltbar.

Mittlerweile hat die Gemeinde den Fehler behoben und die Ortstafel rechtlich korrekt beschlossen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 14.04.2026, 18:43
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen