18 Monate Haft

Für Erbe von Ex-Mann: Tirolerin fälscht Abschiedsbrief

Am Dienstag wurde eine 37-jährige Tirolerin wegen schweren Betrugs verurteilt. Sie soll versucht haben, sich das Erbe ihres Ex-Mannes zu erschleichen.
Newsdesk Heute
14.01.2026, 10:12
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Eine 37-jährige Tirolerin ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs verurteilt worden: Sie soll versucht haben, das Verlassenschaftsverfahren nach dem Tod ihres 2024 verstorbenen Ex-Mannes zu ihren Gunsten zu drehen – obwohl sie bereits mehrfach wegen Betrugsdelikten vorbestraft ist.

Laut Gericht hatte die Frau bereits drei einschlägige Vorstrafen. Der aktuelle Fall sei dennoch außergewöhnlich: Die Angeklagte wollte ihrem geschiedenen Ex-Ehemann als Alleinerbin nachfolgen und setzte dafür laut Anklage auf ein ganzes Bündel an Täuschungen.

Beim Notar soll die mittlerweile wiederverheiratete Frau angegeben haben, sie sei bis kurz vor dem Tod noch die Lebensgefährtin des Mannes gewesen. Diese Darstellung sei dann fälschlich in der Todesfallaufnahme festgehalten worden.

Gefälschten Abschiedsbrief geschickt

Obwohl dem Notar die Geschichte laut Verhandlung verdächtig vorkam, unter anderem, weil ein angebliches Testament im Auto der 37-Jährigen gefunden worden sein soll, blieb es nicht bei dieser Darstellung, berichtet die "Tiroler Tageszeitung". Zusätzlich soll die Frau an die Gerichtskommissärin einen gefälschten Abschiedsbrief des vierfachen Vaters geschickt haben, in dem festgehalten worden sei, dass sie als Alleinerbin eingesetzt werden solle.

Warum die Angeklagte diesen Aufwand betrieb, blieb für Richter Reinhard Santeler offen. Der Mann sei vor seinem Tod in Privatinsolvenz gewesen, die Verlassenschaft daher wohl eher gering. Fest steht laut Prozess: Das Konstrukt habe sich über längere Zeit aufgebaut.

Scheidungsanwalt getäuscht

Bereits Monate davor tauchte ein weiterer Punkt auf: Der Scheidungsanwalt der Frau hatte sie drei Monate vor ihrem Auftritt beim Notar zur Begleichung seines Honorars aufgefordert. Kurz darauf bekam der Anwalt laut Verhandlung plötzlich ein Schreiben – im Namen des Verstorbenen. Darin sei behauptet worden, er trage die Schuld am Ende der Beziehung und müsse daher auch die offene Rechnung aus dem Scheidungsverfahren bezahlen.

"Auch die angebliche Mail des Verstorbenen kommt wohl von der Angeklagten", so Richter Santeler. Eine Erklärung lieferte die Frau nicht.

18 Monate Haft

Die 37-Jährige erschien unentschuldigt nicht zur Verhandlung und war laut Gericht nicht einmal für ihren Verteidiger erreichbar. Wegen schnellen Rückfalls wurden nicht rechtskräftig 18 Monate unbedingte Haft ausgesprochen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 14.01.2026, 10:29, 14.01.2026, 10:12
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