Streit um Erbe

Fast Tauber ohne Hörgerät beim Notar – Testament gilt

Ein schwer Hörgeschädigter änderte im Jahr 2020 sein Testament. Weil er ohne Hörgerät beim Notar gewesen war, wurde dieses angefochten.
Österreich Heute
15.10.2025, 06:15
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Ein Kärntner errichtete im Jahr 2012 ein Testament, in dem er einen Mann zum Alleinerben einsetzte. Doch acht Jahre später – im Jahr 2020 – änderte er seine Meinung. Er setzte bei einem Notar ein neues, handschriftliches Testament auf und widerrief sein altes. Im neuen Nachlass wurde eine Frau als Alleinerbin eingesetzt.

Als der Kärntner verstarb, entbrannte ein Erbstreit, der auch gerichtliche Folgen hatte. Der im alten Testament bedachte Erbe klagte und bemängelte dabei die Umstände, unter denen das neue Testament aufgesetzt worden war.

Formvorschriften im Fokus

Denn der Erblasser war 2020 beinahe taub und ohne Hörgerät beim Notar aufgetaucht. Er hatte seine Wünsche mündlich mit dem Notar besprochen, dieser setzte dann das Testament auf. Der fast Taube unterzeichnete dieses handschriftlich mit dem Beisatz "Mei Testament". Als Zeugen fungierten drei Angestellte des Notars.

Der ursprüngliche Erbe klagte daraufhin und das Erstgericht gab ihm recht. Es stellte fest, dass das Testament unwirksam ist, da aufgrund der gravierenden Einschränkung des Hörvermögens die vorgesehenen Formvorschriften einzuhalten gewesen wären. Der Notar habe aber nicht festgehalten, dass der Erblasser das Testament durchgelesen habe.

Gültiges Privattestament

Das ließ wiederum die Alleinerbin aus dem Jahr 2020 nicht auf sich sitzen: Sie ging in Rekurs und das Landesgericht Klagenfurt teilte die Ansicht der Frau. Das Testament aus dem Jahr 2020 sei zwar beim Notar, aber weder in der Form eines Notariats-Akts noch in der Form eines notariellen Protokolls errichtet worden, sodass die Formvorschriften nicht anzuwenden seien.

Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) kam als letzte Instanz schließlich zu dem Schluss, dass es sich hier um ein gültiges Privattestament handelt. Somit ist die Frau allein erbberechtigt.

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