Große Erleichterung für Kunden in Zeiten belastender Inflationsanstiege: Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren beschäftigten das Oberste Gerichtshof (OGH) in den letzten Monaten immer wieder Mittlerweile steht fest: Die Klauseln von Banken sind in unzähligen Fällen rechtswidrig.
Im Kampf gegen zu hohe Gebühren schaltet sich nun ein junges Team ein – und holen Geschädigten ihr Geld zurück.
Im August erklärte das OGH die Kreditbearbeitungsgebühr von BAWAG und Easybank für rechtswidrig und damit unzulässig. Dazu gehörten die Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite sowie die Verrechnung eines Entgelts für die Ausstellung einer Löschungsquittung.
Das Unternehmen M&S Prozessfinanzierung unterstützt nun benachteiligte Kreditnehmer. Konkret geht es um ein Urteil aus dem Februar gegen die WSK Bank – bei dem Wiener Start-Up häufen sich nun die Anfragen zu Raten und Gebühren mehrere Banken.
Da das Höchstgericht die Bankvorgangsweisen für unzulässig einstuft, sind zu hohe Raten rückforderbar. Laut aktueller Rechtsprechung seien diese Gebühren intransparent und überzogen.
"Banken generieren bereits hohe Einnahmen durch die Verzinsung von Krediten. Für uns ist es unverständlich, dass zusätzlich eine einmalige Gebühr verlangt wird, die prozentual zur Kredithöhe berechnet wird – oft ohne klare Angabe, wofür diese überhaupt anfällt", so Benjamin Malaiev, Gründer der M&S Prozessfinanzierung.
Dutzenden Österreichern konnte das Unternehmen zur Rückforderung ihrer Kreditgebühren verhelfen und "wollen das künftig für tausende Weitere erreichen", sagt der M&S-Gründer gegenüber "Heute". Kunden können sich laut Malaiev kostenlos bei M&S melden – im Erfolgsfall erhält auch das junge Start-Up einen prozentuellen Teil der zurückerkämpften Kreditbearbeitungsgebühren.