OGH hat entschieden

Verbotene Gebühren: Tausende Kunden kriegen Geld zurück

Erfolgreiche Klage: Die AK-Konsumentenschützer sind wegen Kreditverträgen vor Gericht gegangen. Jetzt können Tausende Kunden Geld zurückfordern
Oberösterreich Heute
26.08.2025, 04:00
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Woran sich die die OÖ-Arbeiterkammer gestoßen hat: die Klauseln von BAWAG und Easybank. Die Experten schalteten den Obersten Gerichtshof ein.

Die Folge: Das Urteil des OGH erklärte die Kreditbearbeitungsgebühr für rechtswidrig und damit unzulässig. Dazu kamen die Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite sowie die Verrechnung eines Entgelts für die Ausstellung einer Löschungsquittung.

Betroffen sind grundsätzlich alle Verträge zu Konsum-, Hypothekar- und Immobilienkrediten, bei denen die Bearbeitungsgebühr in Prozent der Geldsumme bemessen wurde. Verbraucher können die Tarife für die vergangenen 30 Jahre zurückfordern. Voraussetzung: Sie müssen ab 21. Juni 1995 oder später bezahlt worden sein.

Wichtig: Kunden sind unabhängig davon anspruchsberechtigt, ob der Kredit noch aufrecht ist oder bereits zur Gänze zurückbezahlt wurde.

Unbürokratische Lösung

Laut Kammer hat die BAWAG "eine kundenfreundliche und unbürokratische Lösung zugesagt". Bedeutet: Betroffene können ihre Ansprüche per Online-Formular bis 31. März 2026 anmelden. Es ist hier zu finden.

Konsumenten brauchen freilich Geduld: Die Bank prüft nach Eingang, ob eine Erstattung zusteht. Die Bearbeitung kann bis zu 4 Monate dauern kann. Diese Frist wurde mit der AK vereinbart.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 26.08.2025, 11:10, 26.08.2025, 04:00
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