Die Männer waren knapp ein Jahr in einem Linzer Restaurant in der Küche beschäftigt. Dann die traurige Ankündigung: Man werde schließen. Die Beschäftigten wurden gekündigt.
Die Frist betrage zwei Wochen, so die Auskunft des Chefs. Tatsächlich kann das Arbeitsverhältnis laut Gesetz nur zu Quartalsende und unter Einhaltung von sechs Wochen beendet werden, so die AK.
Die Experten pochten für die beiden Mitglieder auf Kündigungsentschädigungen inklusive Sonderzahlungen bis zum korrekten Termin. Der Lokalbetreiber stieg darauf aber nicht ein. Daher reichte die Kammer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein.
Mit Erfolg: Es erging ein Urteil zugunsten der zwei Betroffenen ein. Sie bekamen umfangreiche Nachzahlungen: rund 18.700 und 10.700 Euro.
Ein Mann verlor auf einmal seinen Job. Der angebliche Grund: Der Arbeiter sei gegen seinen Vorgesetzten handgreiflich geworden. Das ließ er nicht auf sich sitzen.
Die Experten der Arbeiterkammer sahen im geschilderten Verhalten keine Begründung für einen Rauswurf. Sie intervenierten beim Unternehmen und forderten zahlreiche offene Ansprüche ein.