Ein Niederösterreicher ist mit seiner Klage im Streit um die Behandlung von Gastpatienten in Wiener Spitälern vorerst gescheitert. Das Handelsgericht Wien wies das Begehren am Donnerstag in erster Instanz ab.
Der Mann hatte Schadenersatz geltend gemacht. Unterstützt wurde das Verfahren vom Land Niederösterreich, das den Fall als Musterprozess im Konflikt um die Aufnahme von Patienten aus anderen Bundesländern ansieht.
Auslöser der Klage war ein bereits zugesagter Operationstermin in einem Wiener Krankenhaus. Dieser wurde jedoch abgesagt. Der Kläger sah sich dadurch wegen seines Hauptwohnsitzes in Niederösterreich benachteiligt.
Das Handelsgericht Wien folgte dieser Argumentation jedoch nicht und wies die Klage ab. Damit blieb der Niederösterreicher in erster Instanz ohne Erfolg.
Der Fall ist Teil des seit Monaten schwelenden Konflikts zwischen Wien und Niederösterreich über die Behandlung sogenannter Gastpatienten. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Wiener Spitäler geplante Eingriffe für Patienten aus anderen Bundesländern einschränken dürfen.
Zudem steht im Raum, welche Verpflichtungen sich für die Bundesländer aus bestehenden Vereinbarungen im Gesundheitsbereich ergeben.
Mit der Entscheidung des Handelsgerichts ist der Rechtsstreit vorerst zwar entschieden, endgültig beendet ist die Auseinandersetzung damit aber noch nicht. Laut "Kurier" handelt es sich um ein Urteil erster Instanz.