NÖ gegen Wien

Gastpatienten-Klage – kein Gericht fühlt sich zuständig

Klagsposse: Zwei Wiener Gerichte fühlen sich nicht zuständig – der Patient wartet weiter auf eine Entscheidung über Schmerzensgeld.
Niederösterreich Heute
28.04.2026, 12:51
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Ein Niederösterreicher wollte mit seiner Klage gegen das Orthopädische Spital Speising ein deutliches Signal setzen. Er wirft der Klinik, wie berichtet, vor, als Gastpatient deutlich länger auf eine Operation gewartet zu haben als vereinbart – und fordert nun Schmerzensgeld. Das Land NÖ unterstützt seine Klage gegen das Wiener Spital. Doch statt einer raschen Klärung sorgt der Fall vorerst für juristisches Chaos.

Denn schon die Frage, welches Gericht überhaupt zuständig ist, entwickelt sich zur Geduldsprobe. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erklärte sich zunächst für nicht zuständig und verwies den Fall an das Handelsgericht. Begründung: Als Unternehmen falle die Klinik in dessen Zuständigkeitsbereich.

Handelsgericht lehnte auch Zuständigkeit ab

Doch dort folgte die nächste Überraschung. Nach Prüfung – angestoßen durch die Einwände des Spitals – lehnte laut "Krone" jetzt auch das Handelsgericht die Zuständigkeit ab. Es sei unklar, ob es sich um eine Vertragsverletzung oder eine Gesetzesverletzung handle.

Akt ging zurück

Damit ging der Akt zurück an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Möglich machte das ein vorsorglich gestellter Eventualantrag des Klägers. Nun liegt der Ball wieder beim Zivilgericht.

Wie es weitergeht, ist offen: Das Gericht könnte die Zuständigkeit diesmal akzeptieren und das Verfahren starten. Lehnt es erneut ab, müsste das Oberlandesgericht Wien entscheiden, welches Gericht den Fall überhaupt verhandeln soll.

Entscheidung weiter unklar

Während sich die Gerichte also um Zuständigkeiten streiten, bleibt die zentrale Frage unbeantwortet: Hat der Patient Anspruch auf Schmerzensgeld oder nicht? Eine Entscheidung darüber dürfte noch länger auf sich warten lassen.

"Ich sehe den Patienten im Recht"

Niederösterreichs Patientenanwalt Michael Prunbauer teilte auf "Heute"-Anfrage mit: "Wie sich herausstellt, sind wir zurecht von einer komplexen rechtlichen Fragestellung ausgegangen, denn offenbar sind sich nicht einmal die Gerichte im Klaren darüber, wer in dieser Sache zuständig ist. Es war daher richtig, einen Einzelfall als Präzedenzfall vors Gericht zu bringen. In der Sache selbst ist nichts entschieden, ich sehe den Patienten im Recht. Die medizinische Behandlung hat im Vordergrund zu stehen, eine Benachteiligung von Patientinnen und Patienten aufgrund der Postleitzahl ist und bleibt für mich inakzeptabel."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 28.04.2026, 16:48, 28.04.2026, 12:51
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