Reserviert, aber dann nie erschienen: Das bringt viele Wirte auf die Palme. Immer öfter reservieren Gruppen große Tische – und lassen diese einfach leer. Erst kürzlich berichtete "Heute" über eine geplante Feier in OÖ für 400 Personen, zu der am Ende nur 50 erschienen sind. Für den Wirt eine finanzielle Herausforderung.
"Heute" hat bei Thomas Mayr-Stockinger, Vize-Wirtesprecher der Wirtschaftskammer, nachgefragt. Er schildert: "Ich habe schon am Anfang meiner Zeit als Wirtesprecher dafür gekämpft, dass Gasthäuser AGBs über die Wirtschaftskammer bekommen. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch geregelt, dass Wirte Stornogebühren verlangen dürfen, wenn Gäste einfach nicht erscheinen." Die Regelung gibt es auf Mayr-Stockingers Initiative hin bereits seit einigen Jahren in ganz Österreich.
Voraussetzung für die Gebühr sei aber, dass die Gäste den AGBs vorab zustimmen – etwa durch das Setzen eines Häkchens bei Online-Reservierungen. "Das wird aber sehr pragmatisch gehandhabt. Meistens findet man eine Lösung", so Mayr-Stockinger. Trotzdem sei klar: "Das wenden immer mehr Wirte an."
Kein Wunder: Die Gastronomen müssen für große Reservierungen nicht selten zusätzliches Personal einplanen - und dieses natürlich auch bezahlen. Wenn dann ganze Gruppen ausfallen, kann das ordentlich ins Geld gehen.
"Heute" hat sich diese AGBs der WKO genauer angesehen – dort ist alles schwarz auf weiß geregelt. In Punkt 7.5 steht etwa: "Die jeweilig dem Stornogebührenbetrag zuordenbaren Kosten, die sich der Gastwirt aufgrund des Unterbleibens der Leistung(en) erspart hat, sind von der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtpreis der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke), abzuziehen. Dem Gastwirt bleibt es unbenommen, einen darüberhinausgehenden Ersatzanspruch geltend zu machen. Jedenfalls ist der Gastwirt berechtigt, einen pauschalierten Ersatzanspruch in Höhe eines Entgelts in Rechnung vom Betrag in der Höhe von EUR 30,00 pro reserviertem Gast zu berechnen."
Kurz gesagt: Wer einfach nicht auftaucht, kann mit 30 Euro pro Kopf zur Kasse gebeten werden. Mindestens. Noch wenden nicht alle Wirte die AGBs an – aber das dürfte sich bald ändern.