EU-Lohntransparenz

Gehalt: Bis zu 50.000 Euro Nachzahlung möglich

Bis Juni 2026 muss die EU-Lohntransparenzrichtlinie umgesetzt werden. Für Beschäftigte könnten saftige Gehaltsnachzahlungen winken.
Technik Heute
03.03.2026, 12:29
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Eine neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz wird die Arbeitswelt grundlegend verändern. Bis spätestens Juni 2026 müssen alle Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Für Beschäftigte bringt das nicht nur mehr Klarheit beim Gehalt, sondern unter Umständen auch kräftige Nachzahlungen.

Bereits bei Stellenausschreibungen werden Unternehmen künftig eine konkrete Gehaltsspanne angeben müssen. Die Frage nach dem bisherigen Einkommen im Bewerbungsgespräch wird verboten. So sollen alte Gehaltsnachteile nicht in ein neues Arbeitsverhältnis mitgeschleppt werden.

Wie inside-digital.de berichtet, bekommen Beschäftigte mit dem neuen individuellen Auskunftsanspruch ein starkes Werkzeug in die Hand. Sie können offiziell nachfragen, was Kollegen in vergleichbaren Positionen im Durchschnitt verdienen - aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

Firmen müssen Gehaltslücken schließen

Größere Unternehmen werden verpflichtet, ihre Gehaltsstrukturen regelmäßig zu prüfen. Anfangs betrifft die Berichtspflicht Betriebe ab 150 Mitarbeitern, später sinkt die Grenze auf 100. Wird dabei eine nicht erklärbare Lohnlücke von mindestens fünf Prozent festgestellt, müssen die Verantwortlichen handeln und die Differenz beseitigen.

Die Beweislast wird praktisch umgedreht: Verdient eine Frau bei gleicher Arbeit weniger als der männliche Durchschnitt, gilt das als starkes Indiz für Diskriminierung. Die Ausrede, jemand habe einfach besser verhandelt, wird von Gerichten nicht mehr anerkannt.

Bis zu zehn Jahre rückwirkend einklagen

Besonders brisant ist die rückwirkende Kraft der neuen Regelung. Grundsätzlich greift eine Verjährungsfrist von drei Jahren, sobald man von der Benachteiligung erfährt. Wer allerdings nachweisen kann, vorher keine Möglichkeit gehabt zu haben, die Diskriminierung zu erkennen, kann Ansprüche unter bestimmten Umständen bis zu zehn Jahre rückwirkend geltend machen.

Bei einer monatlichen Differenz von nur 400 Euro summiert sich das über ein ganzes Jahrzehnt auf fast 50.000 Euro. Inklusive entgangener Boni kann es noch deutlich mehr werden.

Gender Pay Gap in Österreich besonders groß

In Österreich ist das Thema besonders relevant: Bei ganzjährig Vollzeitbeschäftigten liegt die geschlechterspezifische Lohnlücke bei 16,3 Prozent. Rund 59 Prozent der Beschäftigten sprechen in ihrem Betrieb nicht über ihr Gehalt. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) will den Gesetzesentwurf zur Umsetzung im ersten Quartal 2026 in Begutachtung schicken.

Wer das Gefühl hat, unfair bezahlt zu werden, sollte sich vorbereiten: Arbeitsverträge sichern, den kommenden Auskunftsanspruch nutzen und frühzeitig rechtliche Beratung einholen.

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