In Österreich liegt der allgemeine Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern (engl.: Gender Pay Gap) derzeit bei 11,6 Prozent. Das bedeutet, dass Frauen im Land rein rechnerisch 42 Tage im Jahr gratis arbeiten. Der Equal Pay Day fällt heuer deshalb auf den 11. Februar.
Grundlage für diese Berechnung sind die Median-Bruttojahreseinkommen 2024 von ganzjährig vollzeitbeschäftigten Menschen, wie es in einer Aussendung der BPW Austria - Business and Professional Women Gesellschaft heißt.
Die Einkommensungerechtigkeit beginnt aber nicht erst im Berufsleben, sondern schon in der Ausbildung. Weibliche Lehrlinge verdienen im Schnitt um 7,8 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Im aktiven Berufsleben wächst diese Lücke auf 11,6 Prozent an und verschärft sich in der Pension noch weiter: Pensionistinnen bekommen im Durchschnitt rund 36 Prozent weniger als Männer.
Der Gender Pay Gap zieht sich also vom ersten Lehrlingslohn bis zur Pension durch das gesamte Arbeitsleben.
Auch innerhalb Österreichs gibt es große Unterschiede. In Wien beträgt der Unterschied 4,2 Prozent, der Equal Pay Day ist bzw. war dort schon am 15. Jänner. In Vorarlberg liegt die Lücke bei 20,1 Prozent, der Equal Pay Day rutscht dort auf den 14. März. Es macht also einen Unterschied, wo du lebst und arbeitest.
Während Wien die geringste Einkommenslücke aufweist, bleibt Vorarlberg Schlusslicht im Bundesländervergleich.
Diese regionalen Unterschiede zeigen klar, dass Einkommensgerechtigkeit keine Selbstverständlichkeit ist, sondern von strukturellen Bedingungen abhängt.
Besonders groß sind die Unterschiede je nach Beschäftigungsform: Arbeiterinnen verdienen um 25,1 Prozent weniger, Angestellte um 27,9 Prozent, Vertragsbedienstete um 6,1 Prozent weniger. Bei Beamtinnen gibt es sogar einen Pluswert von 4,8 Prozent.
Diese Zahlen machen deutlich: Einkommensungerechtigkeit ist tief im System verankert.
Der Equal Pay Day 2026 zeigt diese strukturelle Ungleichheit auf und macht klar, wie dringend politische Maßnahmen gebraucht werden. BPW Austria fordert deshalb die rasche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz ins österreichische Recht, verbindliche Einkommensdaten und die konsequente, gesetzlich abgesicherte Durchsetzung von gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit.
"Es darf nicht sein, dass Einkommensgerechtigkeit vom Wohnort oder Alter abhängt – sie muss vom ersten Tag an für alle gelten", heißt es abschließend.