Ex-Paar fand keine Lösung

"Geld oder Hund" – Gericht lässt Sorgerecht versteigern

Drei Jahre lang konnte sich ein Ex-Paar nicht auf das Sorgerecht für Goldendoodle "Tucker" einigen. Nun sprach das Gericht ein Salomonisches Urteil.
Nick Wolfinger
20.11.2025, 13:24
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Ein jahrelanger (!) Streit zwischen Herrchen und Frauchen um das Sorgerecht für ihren geliebten Goldendoodle "Tucker" nähert sich einem Ende. Eines vorweg: "Es steht außer Frage, dass Tucker ein sehr guter Junge ist", so die zuständige Richterin Bonnie W. David in den Akten. Ob das für Herrchen und Frauchen auch zutrifft, lässt sich da schon schwerer ermitteln. Aber der Reihe nach.

Streit dauert bereits drei Jahre

Die beiden US-Amerikaner Karen Callahan (63) und Joseph Nelson kannten sich bereits seit der Kindheit – sie wohnten in der selben Nachbarschaft in einer Stadt im kleinen Ostküstenstaat Delaware. Aus einem zufälligen Wiedersehen im Jahr 2018 entstand eine Beziehung. Nach etwa zwei Jahren wagten sie, die Beziehung auf die nächste Stufe zu heben – und legten sich einen Hund zu.

Als diese 2022 zerbrach, stellte sich vor allem eine Frage: Wer bekommt den Hund? Als Callahan aus dem gemeinsamen Haus auszog, blieb der Hund bei Nelson. Seither kämpft sie um ihren geliebten "Tucker". "Karen liebt Tucker und kämpft nun schon seit drei Jahren um eine Chance, ihn wiederzusehen", erklärte ihr Anwalt, William B. Larson Jr., vor Gericht.

Tucker war ein Geschenk von Nelsons Tochter

Für den Verbleib bei Nelson spricht, dass sein Tochter Janelle den Hund, der in ihrer Tierklinik abgegeben wurde, als Geschenk an ihren Vater vermittelte. "Als Ersatz für seinen Hund 'Biscuit', der ein Jahr davor gestorben war", wie sie vor Gericht aussagte.

Callahan war den ganzen Tag zu Hause

Für den Verbleib beim Frauchen wiederum spricht, dass Callahan von zu Hause aus arbeitet und somit immer "den gesamten Tag" mit "Tucker" verbrachte. Als Beweisstück legte ihr Anwalt ein Foto von einem gemeinsamen Strandspaziergang vor. "Sie würde sich sehr freuen, ihn wieder mit an den Strand zu nehmen", erklärte er dazu.

Erste Instanz sprach Hund dem Frauchen zu

Nach der Aufteilung der persönlichen Gegenstände war der Hund bei seinem Herrchen geblieben, da dieses ihn als persönliches Geschenk seiner Tochter betrachtete. Dagegen reichte die Ex-Partnerin schließlich Klage ein. Mit Erfolg! Das Friedensgericht ("Justice of the Peace Court", vergleichbar einem österreichischen Bezirksgericht) sprach ihr 2022 das "Sorgerecht" für Tucker zu. Doch Nelson weigerte sich, den Hund herzugeben – und legte Einspruch ein.

Frauchen beantragte "Aufteilung" Tuckers

Nach dem Einspruch Nelsons entschied das Gericht 2023 schließlich, dass "Tucker" ein "gemeinsamer Besitz" von Callahan und Nelson sei. Sowohl Herrchen als auch Frauchen hätten eine liebevolle Beziehung zu dem Hund aufgebaut.

Nach einem Einspruch Callahans wurde dieses Urteil schließlich vom Obersten Gericht in Delaware bestätigt. Daraufhin beantragte Callahan beim obersten Handelsgericht von Delaware, dem Delaware Chancery Court, die "Aufteilung" der Besitzansprüche an Tucker.

Salomonisches Urteil

Dieser Antrag stellte die zuständige Richterin, Bonnie W. David, vor eine große Herausforderung. Sie merkte an, dass das Recht von Delaware zur Aufteilung von Miteigentum zwar im Allgemeinen für Grundstücke und Immobilien formuliert sei, aber so ausgelegt werde, dass es auch für andere Arten von beweglichem Vermögen gelte. "Tucker" könne also "aufgeteilt" werden – die Frage war nur, wie.

"Selbstverständlich wird das Gericht die physische Trennung eines Haustieres nicht anordnen, selbst wenn die weise Lehre König Salomos etwas anderes besagt", stellte David nicht ganz unironisch fest. Und so entschied sich die Handelsrichterin zu folgendem Urteil: Eine Auktion soll das Sorgerecht klären!

Hund wird versteigert

Sie wies Callahan und Nelson an, mit ihren Anwälten eine Versteigerung zu organisieren – bei der nur die beiden Ex-Partner teilnehmen sollen. Diese sollen sich dann gegenseitig überbieten. Der Meistbieter erhält schließlich das Sorgerecht für den Hund – der oder die Unterlegene erhält das Geld.

Angesichts der Umstände sei das die beste Lösung für den Fall, so David. Dass eine Seite dabei den Kürzeren zieht, liegt in der Natur der Sache. "Kein Mechanismus kann den emotionalen Verlust eines geliebten Haustiers für einen unterlegenen Bieter vollständig ersetzen", schrieb sie, aber der Verlierer werde zumindest 'seine Entschädigung maximieren, wenn er nicht das Los zieht'", so David in ihrer Urteilsbegründung.

{title && {title} } NW, {title && {title} } Akt. 20.11.2025, 13:37, 20.11.2025, 13:24
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