Wer ein Foto in die KI füttert und daraus ein neues Bild generieren lässt, muss künftig weniger rechtliche Konsequenzen fürchten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt: Das bloße Motiv eines Fotos ist nicht schutzfähig und darf mit KI-Hilfe nachgebaut werden.
Im konkreten Fall hatte eine Unterwasserfotografin geklagt, die sich auf Aufnahmen von tauchenden Hunden spezialisiert hatte. Ein ehemaliger Partner hatte eines ihrer Bilder in ein KI-System geladen und daraus eine comichafte Grafik erzeugt.
Wie heise.de berichtet, wies das Gericht die Klage der Fotografin ab. Begründung: Die KI-Grafik habe zwar den Bildeinfall aufgegriffen, aber die schutzfähigen Elemente wie Perspektive, Belichtung und Schärfentiefe nicht übernommen.
Gleichzeitig zieht das OLG aber enge Grenzen für den Schutz von KI-Bildern selbst. Wer seine KI-Grafik als eigenes Werk schützen lassen will, muss einen maßgeblichen, menschlich-gestalterischen Einfluss nachweisen können. Ein paar allgemeine Prompts in die KI einzugeben genügt dafür nicht.
Urheberrechtlich geschützt sind KI-Bilder laut dem Urteil nur dann, wenn der Nutzer extrem detaillierte Voreinstellungen macht, laufend spezifische Korrekturen vornimmt oder bewusst aus vielen Zwischenergebnissen auswählt.
Wer vor Gericht behauptet, sein KI-Bild sei ein eigenständiges Werk, trägt die volle Beweislast. Im aktuellen Fall konnte der Beklagte nicht darlegen, welche kreativen Entscheidungen er getroffen hatte - damit wurde seiner Grafik der Werkschutz verweigert.
IT-Rechtler Jens Ferner begrüßt die Entscheidung. Sie liefere "die bislang präziseste obergerichtliche Dogmatik zur Schnittstelle zwischen dem klassischen Lichtbildschutz und der Nutzung menschlich geschaffener Bilder als Input generativer KI-Systeme".