Foto zeigt Frau

Gericht ignoriert Beweis, brummt Mann Mautstrafe auf

Ein Mann sollte wegen einer fehlenden Vignette zahlen, obwohl auf dem Beweisfoto eine Frau zu sehen war. Trotzdem bekam er rechtlich keinen Glauben.
Österreich Heute
05.09.2026, 17:23
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Ein Mautstreit aus Vorarlberg sorgt für eine ungewöhnliche Wende: Ein Autobesitzer sollte wegen einer fehlenden Vignette eine Geldstrafe zahlen. Das Problem: Er behauptete, zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht am Steuer gesessen zu sein. Als Beleg verwies er auf ein Foto der ASFINAG.

Doch das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg schenkte seinem Einwand zunächst keinen Glauben und bestätigte die Strafe. Erst der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob diese Entscheidung auf, berichtet nun der ORF.

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Mann bestritt, gefahren zu sein

Der Fall nahm bereits Ende 2014 seinen Lauf. Damals erhielt der Autobesitzer wegen der fehlenden Vignette eine Anonymverfügung. Er bezahlte diese nicht. Im anschließenden Verwaltungsstrafverfahren verhängte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch eine Geldbuße – doch auch diese blieb unbezahlt.

Der Mann legte Beschwerde ein und brachte vor, dass er das Auto zum Tatzeitpunkt gar nicht gelenkt habe. Besonders brisant: Auf dem von der ASFINAG übermittelten Beweisfoto sei eine Frau am Steuer zu sehen.

Das Fahrzeug war allerdings auf den Mann zugelassen. Er erklärte, das Auto einem Unternehmen zur Verfügung gestellt zu haben. Wer tatsächlich gefahren war, nannte er jedoch weder der Behörde noch dem Gericht. Zur Verhandlung erschien er ebenfalls nicht.

Gericht hielt Aussage für Schutzbehauptung

Für das Landesverwaltungsgericht reichte das aus, um die Strafe zu bestätigen. Der Mann habe bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken müssen. Daher sei "davon auszugehen, dass er selbst Lenker des Kraftfahrzeuges zum maßgeblichen Zeitpunkt gewesen sei", zitiert der ORF.

Seinen Hinweis auf das Foto wertete das Gericht hingegen als "unglaubwürdige Schutzbehauptung". Damit war der Fall allerdings noch nicht erledigt. Der Mann zog vor den Verwaltungsgerichtshof.

Höchstgericht: Foto hätte geprüft werden müssen

Der VwGH gab ihm nun recht und hob die Entscheidung des Vorarlberger Gerichts auf. Das Beweisfoto der ASFINAG hätte genauer geprüft werden müssen. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts beruhe auf einer "unschlüssigen und somit grob fehlerhaften Beweiswürdigung", stellte der Verwaltungsgerichtshof fest.

Auch dass der Mann die angebliche Lenkerin nicht genannt hatte und nicht zur Verhandlung erschienen war, änderte daran nichts. Das Landesverwaltungsgericht sei dadurch "nicht davon" entbunden, "die materielle Wahrheit zu erforschen". Der Fall muss nun erneut vom Landesverwaltungsgericht Vorarlberg behandelt werden. Dabei steht vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Wer war auf dem ASFINAG-Foto tatsächlich am Steuer?

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 05.09.2026, 17:35, 05.09.2026, 17:23
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