Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt derzeit die Justiz in Oberösterreich: Alois Haidinger aus Ottnang am Hausruck feierte im April dieses Jahres rein rechnerisch seinen 116. Geburtstag. Damit wäre er einer der ältesten Österreicher – sofern er tatsächlich noch lebt.
Genau daran gibt es erhebliche Zweifel. Der Oberösterreicher kam aus dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr nach Hause. Trotzdem ist er offiziell noch nicht tot: In Ottnang ist für ihn sogar noch ein Wohnrecht eingetragen.
Nun läuft eine Frist. Bis 15. Oktober soll sich Haidinger beim Bezirksgericht Vöcklabruck melden. Passiert das nicht, wird er offiziell für tot erklärt.
Wie die "Krone" berichtet, fiel der Fall bei einem Grundstückstausch auf. Daraufhin brachte die Gemeinde den Antrag auf Todeserklärung auf den Weg.
Solche Verfahren sind kein Einzelfall. Immer wieder werden Kriegsvermisste von Gerichten ein letztes Mal öffentlich aufgerufen, bevor ihr Tod amtlich festgestellt wird. Anträge kommen entweder von Angehörigen oder von Behörden.
Der Hintergrund ist nüchtern: Erst wenn ein Gericht den Tod feststellt, gilt eine Person auch offiziell als verstorben.
Nach den Weltkriegswirren werden noch rund 20.000 Österreicher als vermisst geführt. Beim Suchdienst des Roten Kreuzes in Oberösterreich gehen weiterhin Anfragen ein, allerdings nur noch wenige.
"Wir können noch immer nach diesen Leuten beziehungsweise nach deren Schicksal suchen, aber die Anfragen werden immer weniger", sagt Claudia Praher vom Suchdienst des Roten Kreuzes in Oberösterreich.
Meist melden sich Nachkommen, die mehr über ihre Familiengeschichte erfahren wollen. Oft geht es um Ur- oder Ururgroßväter, deren Schicksal nie geklärt wurde. Das Rote Kreuz leitet solche Anfragen an Organisationen in anderen Ländern weiter, um etwa Archive oder Verzeichnisse von Soldatenfriedhöfen zu prüfen.
Grundsätzlich kann eine Person für tot erklärt werden, wenn es seit zehn Jahren kein Lebenszeichen mehr gibt. Bei Menschen über 80 Jahren verkürzt sich diese Frist auf fünf Jahre.
Für im Krieg vermisste Soldaten gilt eine deutlich kürzere Frist: Hier kann eine Todeserklärung bereits nach einem Jahr erfolgen. Bei einem Schiffsunglück sind es sechs Monate, bei Passagieren eines Flugzeugabsturzes drei Monate.