Mumbai–Zürich

Geschäftsmann vergewaltigt Mädchen (15) auf Swiss-Flug

Ein 44-jähriger Geschäftsmann aus Indien verging sich im März während eines Fluges nach Zürich an einem Mädchen. Jetzt wurde er verurteilt.
20 Minuten
20.08.2025, 16:30
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Vor dem Bezirksgericht Bülach wurde ein Geschäftsmann nach dem neuen Sexualstrafrecht mit dem Grundsatz "Nein heißt Nein" verurteilt. Er hatte im März 2025 auf einem Flug der Swiss von Mumbai nach Zürich sexuelle Handlungen an einer 15-Jährigen vorgenommen.

Die Änderung, die per 1. Juli 2024 gültig wurde, führte dazu, dass der Mann wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde. Wegen des Alters des Mädchens kam zudem der Tatbestand der sexuellen Handlung mit einem Kind dazu. Der "Tages-Anzeiger" hat darüber berichtet.

"Nein heißt Nein"

Wer wissentlich gegen den Willen einer Person – auch ohne Zwang – eine sexuelle Handlung vornimmt, kann in der Schweiz seit dem 1. Juli 2024 wegen "sexuellen Übergriffs" oder sogar "Vergewaltigung" hart bestraft werden. Bis dahin galten sexuelle Handlungen ohne Zwang nur als "sexuelle Belästigung", was bloß eine Übertretung war. Allfälliger Zwang wird aber weiterhin verschärfend berücksichtigt.

Auch "Freezing", also ein Schockzustand, gilt als Nein. Der Sexualpartner muss das allerdings – wie jede Ablehnung – erkennen können.

Der Vorfall

Im März 2025 flog der 44-jährige Geschäftsmann aus Indien mit der Swiss von Mumbai nach Zürich. Neben ihm saß ein 15-jähriges Mädchen. Die Jugendliche und der verheiratete Mann unterhielten sich darauf kurz oberflächlich, danach schlief das Mädchen gemäß dem Bericht ein.

Dies nutzte er aus, um sexuelle Handlungen an ihr und an ihm selber auszuführen. Am Flughafen in Zürich wurde er direkt festgenommen und saß seither in Sicherheitshaft.

"Es ging mit mir durch", erklärt der Mann vor Gericht. Nach der Tat sei ihm bewusst geworden, einen Fehler begangen zu haben. Gemäß der Anklage befand sich die 15-Jährige in einem Schockzustand, weshalb sie den Übergriff "wort- und regungslos" über sich ergehen lassen habe.

Das Urteil

Das Gericht folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Geschäftsmann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren. Er erhielt zudem einen Landesverweis für die Dauer von fünf Jahren und darf lebenslang keine Tätigkeit mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen ausüben. Er wurde nach der Gerichtsverhandlung aus der Haft entlassen und für die Ausschaffung dem Migrationsamt übergeben.

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