Am Mittwoch ging am Landesgericht in Krems die fortgesetzte Hauptverhandlung vom 5. August 2025 über die Bühne.
Seitens der Staatsanwaltschaft Krems wird einem 29-Jährigen das Vergehen der gefährlichen Drohung, versuchter Mord und Körperverletzung vorgeworfen.
Am 14. April 2025 soll ein Streit eskaliert sein. Zuerst soll der schon mehrfach vorbestrafte Angeklagte mit seiner Frau und der Schwester aneinandergeraten sein, Stunden später kam es erneut zu einem Streitgespräch zwischen dem Geschwisterpaar.
Der Angeklagte soll laut Anklage auf die Schwester losgegangen sein, schrie, er würde sie umbringen. Er soll versucht haben, seine Schwester zu töten, "indem er sie an den Haaren zu Boden riss, wodurch sie mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt aufschlug, sodann mit den Füßen in das Gesicht und auf den Kopf des am Boden liegenden Opfers eintrat und mit den Fäusten einschlug, mit seinen Händen in ihren Mund griff und mehrmals heftig am Unterkiefer riss und ihren Kopf erfasste und mehrmals gegen den Asphalt schlug, wobei er wiederholt schrie, dass er sie umbringen" werde.
Das Opfer erlitt eine Schädelprellung mit einer Blutunterlaufung an der Stirn, Blutunterlaufungen im Bereich der Augen und der linken Wangenregion, Schleimhautverletzungen der Mundschleimhaut, eine Prellung der Oberlippe, einen mehrfachen, büschelweisen Haarverlust, eine Prellung im Bereich des Halsansatzes, eine Zerrung der Halswirbelsäule, eine Prellung der Brust- und Lendenwirbelsäule mit Abschürfungen im Bereich der Schulterblätter und der mittleren Rückenregion sowie eine Blutunterlaufung über der Lendenwirbelsäule und Prellungen und Hautabschürfungen am linken Ellbogen, dem rechten Unterarm und an beiden Kniegelenken. Erst einschreitende Zeugen konnten den Angeklagten zurückhalten und vom Opfer trennen.
Vor Gericht bekannte sich der 29-Jährige teilweise schuldig. Der Gerichtspsychiater erklärte laut "Kurier", dass der Angeklagte in prekären Verhältnissen aufwuchs, immer wieder gab es Jobwechsel, dazu sollen auch Alkohol-Exzesse gekommen sein. Seit dem 8. Lebensjahr war der heute 29-Jährige in einem Heim untergebracht.
Das Urteil nach mehreren Stunden Beratung: 15 Jahre Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum (nicht rechtskräftig).