Wien ist laut aktuellem Gewaltschutzbericht 2025 trauriger Spitzenreiter: Insgesamt 3.983 Betretungs- und Annäherungsverbote wurden in der Bundeshauptstadt verhängt. Damit entfällt mehr als ein Viertel aller Maßnahmen in Österreich auf Wien.
Zum Vergleich: Niederösterreich folgt mit 2.562 Fällen, Oberösterreich mit 2.429 – deutlich hinter Wien. In ganz Österreich wurden im vergangenen Jahr 14.101 solcher Verbote ausgesprochen. Damit liegt gegenüber 2024 mit 14.583 Wegweisungen ein leichter Rückgang (-3 Prozent) vor.
Gestiegen ist dafür die Zahl der Anzeigen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung des Betretungs- und Annäherungsverbotes durch Gefährder: Waren es 2024 in ganz Österreich noch 2.034 Anzeigen, schoss die Zahl 2025 auf 2.222 (+ 9 Prozent) hinauf – somit hielt sich etwa jeder Siebente nicht daran. Auch bei der Nichteinhaltung von einstweiligen Verfügungen gab es einen Anstieg von 2.730 Anzeigen im Jahr 2024 auf 3.030 im Jahr 2025 (+ 11 Prozent). Für die einzelnen Bundesländer liegen hier leider keine Zahlen vor.
Die Zahlen zeigen: Gewalt in der Privatsphäre bleibt ein massives Problem – besonders in urbanen Regionen wie Wien, wo viele Menschen auf engem Raum leben. Auffällig: In Wien wurden die meisten Wegweisungen und Annäherungsverbote in den Monaten März (348) und Dezember (343) gesetzt.
Aber nicht nur bei den Wegweisungen liegt Wien vorne: Die Beratungsstellen für Gewaltprävention meldeten im Jahr 2025 insgesamt 12.274 Fälle – rund ein Viertel davon, exakt 3.573, in Wien. Zudem wurden im vergangenen Jahr 22 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen (ganz Österreich: 161) in der Hauptstadt abgehalten – also Maßnahmen für besonders gefährliche Fälle. Diese Konferenzen kommen dann zum Einsatz, wenn akute Gefahr für Opfer besteht.
Der Bericht zeigt klar: Die meisten Fälle betreffen Gewalt in der Privatsphäre – also zwischen Partnern, Familienmitgliedern oder im engen sozialen Umfeld. Diese Form der Gewalt reicht von körperlichen Übergriffen bis zu psychischer, sexueller oder wirtschaftlicher Gewalt.
"Wir konnten beim Gewaltschutz auf ein solides Fundament aufbauen, wie zum Beispiel einer Verdopplung der Gewaltpräventionsbeamten in den vergangenen Jahren, aber auch das 2021 gesetzlich verankerte verpflichtende Anti-Gewalttraining für Gefährder. Diesen Weg gehen wir durch weitere in Vorbereitung befindliche Maßnahmen Schritt für Schritt und vor allem konsequent weiter", erklärt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in einer Aussendung.
Der Direktor des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer, betont: "Jeder Fall häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Deshalb bleibt Gewaltschutz für uns eine zentrale und dauerhafte sicherheitspolitische Aufgabe. Wir handeln konsequent mit raschen Schutzmaßnahmen für Betroffene, klaren Grenzen für Gefährder und nachhaltiger Präventionsarbeit."