Prozess in Krems

"Glorifizierung der NS-Zeit": Urteil gegen Schimanek da

Im Prozess gegen den früheren Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), René Schimanek, gibt es nun ein Urteil.
Erich Wessely
11.03.2026, 13:34
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Im Verbotsgesetz-Prozess gegen den Langenloiser FPÖ-Stadtrat René Schimanek haben sich die Geschworenen am Mittwochvormittag am Landesgericht Krems bereits zur Beratung zurückgezogen. Dem früheren Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) wird vorgeworfen, die Veröffentlichung einer umstrittenen Todesanzeige für seinen Vater veranlasst zu haben. Schimanek (Verteidiger: Werner Tomanek) bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. Sein Anwalt ersuchte beim Prozess um einen Freispruch.

Nach dem Tod seines Vaters, des ehemaligen niederösterreichischen FPÖ-Landesrats Hans-Jörg Schimanek senior, soll der 56-Jährige Ende Dezember 2024 eine Mitarbeiterin der Stadtgemeinde Langenlois per WhatsApp gebeten haben, die Parte auf der Website der Gemeinde zu veröffentlichen. Ein Kollege der Mitarbeiterin stellte die Anzeige schließlich am 30. Dezember online.

Umstrittene Todesanzeige

Auf der Todesanzeige waren das sogenannte "Irminsul"-Symbol sowie der Spruch "…und ewig lebt der Toten Tatenruhm" zu sehen. Laut Staatsanwaltschaft wird das Symbol in rechtsextremen Kreisen verwendet, der Spruch sei im Nationalsozialismus genutzt worden, um gefallene Soldaten zu verherrlichen. Dadurch könne eine Glorifizierung der NS-Zeit transportiert werden, argumentierte die Anklage.

"Im Auftrag" des Vaters erstellt

Schimanek wies diese Darstellung zurück. Er habe die Parte "im Auftrag" seines Vaters gestaltet, der konkrete Wünsche für seine spätere Todesanzeige geäußert habe. Das "Irminsul"-Symbol habe er als Lebensbaum verstanden, eine Verbindung zum Nationalsozialismus habe er nicht gesehen. Auch der verwendete Spruch sei für ihn ein "würdiger Spruch" gewesen, um das Leben und die Leistungen seines Vaters zu würdigen. Gerade wegen seiner politischen Tätigkeit habe er sich bei der Gestaltung viele Gedanken gemacht, betonte der Angeklagte.

Zeugen aus der Stadtgemeinde bestätigten vor Gericht, dass die Todesanzeige mehrere Tage lang auf der Website abrufbar gewesen sei. Schließlich habe der Bürgermeister angeordnet, die Parte wieder zu entfernen.

"Außerordentlich viele Zufälle"

Die Staatsanwältin verwies hingegen auf mehrere Indizien, die gegen ein bloßes Versehen sprechen könnten. Sie sprach von "außerordentlich vielen Zufällen" und verwies unter anderem auf den familiären Hintergrund, auf früher sichergestellte NS-Devotionalien an einem Wohnsitz des Angeklagten sowie auf ein E-Mail aus dem Jahr 2010, in dem Schimanek eine Dokumentation über Adolf Hitler als Geschichtsverfälschung bezeichnet und mit dem "üblichen Gruß" unterzeichnet haben soll. Insgesamt erscheine es unwahrscheinlich, dass all diese Umstände ausschließlich auf Unwissenheit zurückzuführen seien.

Bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte NS-Devotionalien, aufgenommen am Mittwoch, 11. März 2026, anlässlich des Prozesses nach dem Verbotsgesetz gegen René Schimanek am Landesgericht Krems.
APA-Images / APA / HELMUT FOHRINGER

Die Verteidigung widersprach dieser Darstellung. Anwalt Werner Tomanek betonte, sein Mandant habe lediglich den letzten Willen seines Vaters umgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Krems habe das Verfahren ursprünglich sogar einstellen wollen, erst auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft sei Anklage erhoben worden. Tomanek plädierte daher auf Freispruch.

Die Geschworenen haben nun über eine Hauptfrage zu entscheiden. Schimanek ist nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes angeklagt, weil die Veröffentlichung der Anzeige öffentlich zugänglich gewesen sein soll. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm ein bis zehn Jahre Haft. Zudem könnte er sein politisches Mandat verlieren, etwa bei einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder einer unbedingten Strafe von über sechs Monaten.

Hausdurchsuchung in Langenlois

Ermittlungen nach einer Hausdurchsuchung in einem Forsthaus in Langenlois, in dem Schimanek hauptgemeldet war, wurden dagegen eingestellt. Diesbezüglich konnte kein Eigentümer der sichergestellten NS-Devotionalien festgestellt werden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung der Gegenstände beantragt. Die Razzia hatte im Zuge von Erhebungen gegen die militante Neonazi-Gruppe "Sächsische Separatisten" stattgefunden. Nach Vorwürfen bat er im Februar 2025 um die Auflösung seines Dienstverhältnisses als Büroleiter von Rosenkranz. Stadtrat in Langenlois blieb er weiterhin.

Am frühen Mittwochnachmittag dann das Urteil: 12 Monate bedingte Haft für Rene Schimanek – das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Prozess in Dresden

In Bezug auf die "Sächsischen Separatisten" stehen übrigens acht Männer seit Jänner unter anderem wegen Terrorismusverdachts in Dresden vor Gericht, darunter auch zwei Neffen von René Schimanek. Die Angeklagten sollen der deutschen Bundesanwaltschaft zufolge zu der Neonazi-Gruppe gehören.

Prozess in Wien

Im Dunstkreis der "Sächsischen Separatisten" fand zudem am 9. Februar auch ein Prozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Wien statt. Der Angeklagte erhielt wegen sichergestellten NS-Devotionalien in seiner Wohnung 18 Monate bedingt (nicht rechtskräftig).

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