Historisches Urteil

Google muss Opfer von Fake-Shop den Schaden ersetzen

Erstmals haftet Google für den Schaden durch einen beworbenen Fake-Shop. Ein Betrugsopfer bekommt 489,99 Euro zurück – rechtskräftig.
Team Wirtschaft
29.07.2026, 13:47
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Ein Klick auf eine Google-Anzeige, eine Überweisung und am Ende weder Geld noch Ware: Was für viele Opfer von Fake-Shops bisher als persönliches Pech galt, könnte sich jetzt grundlegend ändern. Erstmals hat nämlich ein deutsches Gericht entschieden, dass Google für den Schaden durch einen beworbenen Fake-Shop haftet.

Das Amtsgericht Starnberg verurteilte die Google Ireland Limited dazu, einem Kunden 489,99 Euro zurückzuzahlen. Zusätzlich muss das Unternehmen die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Das Urteil vom 5. Juli 2026 ist rechtskräftig.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Suche nach Fahrradträger endet mit Betrug

Auslöser war ein Fall aus dem Juli 2025. Harald K. suchte über Google nach einem günstigen Fahrradträger. Ganz oben in den Suchergebnissen fand sich eine bezahlte Anzeige für einen vermeintlichen Fahrradshop aus Stuttgart.

Der Mann bestellte den Fahrradträger und überwies den Kaufpreis per Vorkasse. Die Ware kam jedoch nie an. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem Online-Shop um einen Fake-Shop.

Gericht sieht Google in der Pflicht

Nach Ansicht des Gerichts hätte Google die Anzeige gar nicht erst ausspielen dürfen. Der Shop war laut den vorliegenden Informationen bereits von einer Verbraucherschutzorganisation als Fake-Shop eingestuft und sogar an Google gemeldet worden.

Das Gericht kommt deshalb zum Schluss, dass Google seine Schutzpflichten verletzt habe, indem eine bekannte oder anhand objektiver technischer Kriterien erkennbare Betrugsseite gegen Bezahlung prominent in den Suchergebnissen platziert wurde.

"Die Weichenstellung dieses Urteils ist enorm"

Rechtsanwalt Sven Galla, der den Kläger vertreten hat, spricht von einer Entscheidung mit weitreichenden Folgen.

"Erstmals hat damit ein deutsches Gericht festgestellt, dass Google direkt für den Schaden durch beworbene Fake-Shops haftet. Denn nach Ansicht des Gerichts begründet die Nutzung der Google-Suche ein Vertragsverhältnis mit Schutzpflichten – und diese Pflichten werden verletzt, wenn eine erkennbare Betrugsseite gegen Bezahlung an die Spitze der Suchergebnisse gestellt wird", sagt Galla.

Sein Fazit fällt deutlich aus: "Die Weichenstellung dieses Urteils ist daher enorm."

Nutzer "bezahlen" mit Daten und Aufmerksamkeit

Bemerkenswert ist auch die rechtliche Begründung. Nach Ansicht des Gerichts entsteht zwischen Google und den Nutzern ein Vertrag eigener Art. Bezahlt werde dabei nicht mit Geld, sondern mit Daten und Aufmerksamkeit.

Daraus leite sich eine Schutzpflicht ab. Wer bei einer erkennbaren Kaufabsicht bezahlte Anzeigen an prominenter Stelle einblende, schaffe eine Gefahrenquelle. Verbraucher dürften daher erwarten, dass offensichtlich betrügerische Angebote nicht gegen Entgelt bevorzugt verbreitet werden.

Eine hundertprozentige Erkennung aller Betrugsseiten verlange das Gericht zwar nicht. Von Google könne aber jene Sorgfalt erwartet werden, die der Betreiber der weltweit meistgenutzten Suchmaschine leisten könne. Dass der unmittelbare Schaden letztlich vom Betreiber des Fake-Shops verursacht wurde, entlaste Google nach Auffassung des Gerichts nicht.

Urteil könnte vielen Betroffenen helfen

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Galla handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung dieser Art in Deutschland – möglicherweise sogar weltweit. Das Urteil betrifft ein Problem, das viele Verbraucher kennen.

Nach Ansicht des Gerichts könnten deshalb auch andere Betroffene ihre Ansprüche prüfen lassen – nämlich dann, wenn ein Fake-Shop bereits Internet-Watchdogs wie dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale bekannt war oder Google konkret gemeldet wurde.

Google prüft rechtliche Schritte

Das Verfahren wurde ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Verfahren geführt. Google verteidigte sich laut den Angaben nicht gegen die Klage. Dadurch galt der Vortrag des Klägers als zugestanden. Das Gericht prüfte die rechtliche Begründung dennoch und gab der Klage statt. Da die Berufung nicht zugelassen wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

Gegenüber der dpa kündigte Google eine Prüfung des Falls an. Das Urteil des Amtsgerichts Starnberg sei ohne Stellungnahme von Google ergangen und basiere nur auf den Angaben des Klägers. Man halte die Entscheidung für fehlerhaft und prüfe rechtliche Schritte dagegen.

{title && {title} } tmw, {title && {title} } 29.07.2026, 13:47