Massives Polizeiaufgebot Dienstagvormittag in Wien: Die Ermittler nahmen ein spezielles Klientel aufs Korn. Besonders in Wien-Leopoldstadt ging es zur Sache, denn dort wurde eine "groß angelegte Aktion gegen die rechtsextreme Szene eingeleitet". Im Zuge dessen kam es zu zahlreichen Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen. Dabei soll auch Szene-Größe Gottfried Küssel im Visier der Behörden gestanden haben. Er soll Miteigentümer eines Gebäudes in der Leopoldstadt sein, in dem auch ein rechtsextremer Verein gemeldet ist. Das Haus stand demnach im Mittelpunkt der Aktion der Polizei – wir berichteten.
Küssels Anwalt bestätigte die Hausdurchsuchung – die Unschuldsvermutung gilt. Aber nicht nur in Wien war es zu Polizeieinsätzen gekommen: Laut Innenministerium fanden weitere Aktionen in Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark und Salzburg statt. Dabei sollen insgesamt 17 Verdächtige – 16 Männer und eine Frau – im Fokus der Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen das Verbotsgesetz gestanden haben.
Die Ermittler hatten einen guten Riecher – bei den Razzien wurden Waffen, Munition, Datenträger und Propagandamaterial sichergestellt. Laut Ö1-Morgenjournal fanden die Beamten mehrere Granaten, fünf Stichwaffen, zwei Pistolen, eine Reichskriegsflagge und ein Schwert. Küssel wurde vorgeworfen, angeblich ein Nazi-Lied gesungen, sowie Personen mit "Heil" begrüßt zu haben.
"Diese Schwerpunktaktion unterstreicht – egal ob Islamisten oder Rechtsextreme – der österreichische Staatsschutz kämpft mit aller Konsequenz und Nachhaltigkeit gegen diese Extremisten“, erklärte Innenminister Gerhard Karner (VP).
"Der Rechtsextremismus zählt in Österreich zu einer der größten Bedrohungen für unsere Demokratie. Der Joint Action Day verdeutlicht, dass wir mit aller Konsequenz gegen Extremistinnen und Extremisten vorgehen", so Staatssekretär Jörg Leichtfried (SP).
Unter den Verdächtigen im Alter zwischen 18 und 67 Jahren befanden sich fast ausschließlich hochrangige Führungspersönlichkeiten der Szene der "Alten Rechten". Es wurden mehrere Vernehmungen durchgeführt und bei mehreren Personen ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Die Unschuldsvermutung gilt.