Rechte des Arbeitnehmers

Kann der Arbeitgeber die Grippeimpfung vorschreiben?

Muss ich hingehen, wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Grippeimpfung organisiert? Eine Arbeitsrechtsexpertin erklärt.
Heute Life
03.10.2025, 06:22
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Mit der kalten Jahreszeit beginnt wieder die Hochzeit der Grippeviren. Warum? Unser Leben verlagert sich wieder in die Innenräume, wo Menschen auf engerem Raum beisammen sind – das sind ideale Bedingungen für Krankheitserreger. 
Jetzt sind Schnupfen und Husten nicht lebensbedrohlich – bei der Grippe sieht das schon anders aus. Denn Fakt ist: An der Grippe sterben immer noch Menschen.

Grippeimpfung für Risikogruppen besonders wichtig

Zu den Grippe-Risikogruppen gehören Personen ab 60 Jahren, Schwangere, Menschen mit chronischen Erkrankungen (Herz, Lunge, Stoffwechsel, Immunschwäche) sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Personal im Gesundheitsbereich. Auch kleine Kinder und Personen mit häufigen Publikumskontakten zählen dazu. Für diese Gruppen ist eine jährliche Grippeimpfung besonders wichtig, da sie ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen wie Lungenentzündungen haben.

Unterschied: Grippe vs. grippaler Infekt

Wodurch sich die echte Grippe von einem grippalen Infekt unterscheidet, sind die Symptome bzw. wie/wann sie auftreten.

Grippaler Infekt: Ein grippaler Infekt ist eine mildere Erkrankung der oberen Atemwege, die sich durch Husten, Schnupfen und Halsschmerzen äußert

Grippe: Die Influenza als schwerwiegende Virusinfektion hingegen verursache plötzliche Symptome wie hohes Fieber, starke Gliederschmerzen und extreme Erschöpfung und können auch schwerwiegende Komplikationen nach sich ziehen.

Kann der Arbeitgeber die Grippeimpfung vorschreiben?

Die Grippeimpfung ist die einzige Möglichkeit, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Manche Arbeitgeber organisieren und bieten Impfaktionen direkt am Arbeitsplatz. Aber kann der Arbeitgeber die Grippeimpfung vorschreiben?

In Österreich gilt grundsätzlich: Jede medizinische Behandlung – und damit auch eine Impfung – greift in die körperliche Unversehrtheit ein und setzt die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person voraus. Eine vom Arbeitgeber angeordnete Pflichtimpfung wäre daher rechtlich unzulässig, stellt Arbeitsrechtsexpertin Birgit Kronberger in den "Salzburger Nachrichten" klar.

Impfung oder nicht – nur der Mitarbeiter entscheidet

Beschäftigte müssen somit nicht befürchten, gegen ihren Willen zu einer Grippeimpfung gezwungen zu werden. Ebenso wären arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen in diesem Zusammenhang nicht zulässig. Die Entscheidung bleibt stets eine individuelle. Arbeitgeber können lediglich informieren, zur Teilnahme ermutigen oder Anreize schaffen – etwa durch die Kostenübernahme oder die Organisation einer betrieblichen Impfaktion. Die letzte Entscheidung liegt jedoch immer beim Mitarbeiter selbst.

Gratis Grippeimpfaktion 2025/2206

Terminvereinbarungen für die diesjährige Impfaktion sind ab 28. Oktober über die Gesundheitshotline 1450 oder online über impfservice.wien möglich. Im Impfzentrum TownTown sind auch Kombi-Impftermine mit gleichzeitiger Influenza- und Covid-19-Schutzimpfung möglich.

Geimpft werden soll ab November in Ordinationen von niedergelassenen Ärzten sowie Zentren der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Neben dem Impfzentrum TownTown im 3. Bezirk wird es zwei weitere Standorte im 22. Bezirk (Schrödingerplatz) und im 15. Bezirk (Standort wird noch bekanntgegeben) geben.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 03.10.2025, 19:46, 03.10.2025, 06:22
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