Es war ein tödliches Bergdrama, das vor Gericht endete: Eine 33-jährige Frau kam am Großglockner durch Erfrieren ums Leben. Ihr Freund musste sich anschließend wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Mitte Februar fiel das Urteil – fünf Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil hat der Verteidiger des Angeklagten am Donnerstag volle Berufung eingelegt, wie der ORF berichtet. Damit werden sowohl die Schuldfrage als auch die verhängte Strafe erneut geprüft.
Verteidiger Kurt Jelinek beruft wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe. Damit soll das Urteil auch auf mögliche rechtliche oder Verfahrensfehler überprüft werden.
Nun ist zunächst die Staatsanwaltschaft am Zug. Sie hat vier Wochen Zeit, auf die Berufung zu reagieren. Danach landet der Fall beim Oberlandesgericht (OLG).
Die nächste Instanz kann das Urteil bestätigen, verändern oder ganz beziehungsweise teilweise aufheben. Das erstinstanzliche Urteil ist damit vorerst nicht endgültig.