Gewaltvorwurf nicht erhärtet

Häftling Rippen gebrochen –  Gefängniswärter gehen frei

Zwei Justizwachebeamte sollen einem Häftling bei der Einlieferung im Häf‘n die Rippen gebrochen haben. Doch der Richter entschied auf Freispruch.
Christian Tomsits
17.09.2025, 22:38
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Am Mittwoch mussten zwei Justizwache-Beamte bereits zum zweiten Mal am Wiener Landl auf der Anklagebank sitzen, nachdem bei der ersten Verhandlung vertagt worden war. Ein Häftling klagte im vergangenen Oktober bei der Einlieferung über starke Schmerzen und wurde von der Anstalts-Ärztin ins Spital geschickt. Dort stellte man gebrochene Rippen fest.

Da der wegen Drogen gefasste Araber die Beamten beschuldigte, mussten sie sich wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Doch Aussagen der Polizisten, wonach der Mann schon vor der Einlieferung wimmerte, sowie das medizinische Gutachten entlasteten die von Mirsad Musliu verteidigten Angeklagten. Die Verletzungen könnten durchaus schon vorher im Drogenrausch passiert sein.

Das genügte dem Richter, um die Beamten guten Gewissens freisprechen zu können. "Ich bin froh, dass der Sachverständige die Version der Verteidigung bestätigt hat. Es war ein Freispruch ohne Zweifel", war der Anwalt der Beamten zufrieden.

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