Im September 2023 soll ein Streit zwischen zwei Häftlingen in der Justizanstalt Graz-Karlau eskaliert sein. Ein heute 34-Jähriger soll seinen Zellengenossen mit einem Gürtel gewürgt, schwer verletzt und anschließend vergewaltigt haben. Nun muss ein Geschworenengericht klären, ob es sich dabei auch um einen versuchten Mord handelte.
Der Angeklagte befindet sich seit 2012 in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Gemeinsam mit dem späteren Opfer war er im Maßnahmenvollzug untergebracht. Die beiden teilten sich eine Zelle und sollen sich laut dem Beschuldigten gut verstanden haben.
Dann kam es im September 2023 zum folgenschweren Vorfall. Der 34-Jährige soll seinen Zellengenossen traktiert und mit einem Gürtel gewürgt haben. Im ersten Prozess wurde deshalb ein Unzuständigkeitsurteil gefällt, weil das Gericht einen möglichen Mordversuch sah. Der Fall musste daher nun vor Geschworenen neu verhandelt werden.
Neben versuchtem Mord ist der Mann auch wegen Vergewaltigung angeklagt. Zusätzlich wurde eine neuerliche Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.
Der Angeklagte selbst sieht die Vorwürfe anders. Er bekannte sich nur im Zusammenhang mit der Körperverletzung schuldig. Sein Verteidiger sprach von einer "Eskalation eines Streites" und bestritt, dass es sexuelle Handlungen gegeben habe. "Er ist für die Körperverletzung verantwortlich, aber er ist kein Mörder", betonte der Anwalt laut der "Kleinen Zeitung".
Nach den Eröffnungsplädoyers wurde die Öffentlichkeit aus dem weiteren Prozess ausgeschlossen. Die Geschworenen müssen nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Vorwürfe beraten. Ein Urteil wird im Laufe des Mittwochabends erwartet.