Rechtlicher Rahmen

Was Kinder zu Halloween (nicht) dürfen

Vor der Halloween-Nacht warnt die Polizei vor Vandalismus und ruft Eltern auf, mit Kindern über rechtliche Folgen zu sprechen.
Newsdesk Heute
31.10.2025, 10:10
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Auch heuer ziehen zu Halloween wieder zahlreiche Kinder verkleidet von Tür zu Tür, um Süßes zu ergattern. Damit der Gruselspaß nicht aus dem Ruder läuft, sollte man wissen, welche Streiche erlaubt sind – und welche Grenzen es gibt. Zudem beschäftigt viele Eltern die Frage, wie lange ihre Kinder in der Halloween-Nacht überhaupt allein unterwegs sein dürfen.

Solange dürfen Kinder ausbleiben

Das Jugendschutzgesetz schreibt genau vor, wie lange Buben und Mädchen unter 16 Jahren draußen unterwegs sein dürfen. Wer noch keine 14 ist, darf mit Einverständnis der Eltern zwischen 5 und 23 Uhr außer Haus bleiben. Ab 14 bis zum 16. Geburtstag gilt: Von 5 bis 1 Uhr in der Früh ist das Herumstreunen erlaubt.

Vandalismus: Haftstrafe, Geldstrafe, Schadenersatz

Fabian Marchetti, der Pressesprecher der Landespolizei Vorarlberg, rät Eltern dringend, mit ihren Kindern offen zu reden. Nicht jeder vermeintlich harmlose Schmäh ist auch wirklich legal. "Beim Beschmieren und Verunstalten von Gebäuden und Autos oder beim Zerstören von Briefkästen und Mülltonnen handle es sich um ernsthafte Straftaten, die konsequent zur Anzeige gebracht werden."

Je nachdem, wie groß der Schaden ist, kann das richtig teuer werden – im schlimmsten Fall drohen sogar Haftstrafen, warnt Marchetti. Auch wenn Buben und Mädchen unter 14 noch nicht strafrechtlich verfolgt werden, können die Geschädigten Schadenersatz verlangen. Das betrifft zum Beispiel die Reinigung von beschmierten Fassaden oder die Reparatur von kaputten Sachen. In manchen Situationen schaltet sich auch die Jugendwohlfahrt ein und schaut, ob Maßnahmen notwendig sind.

Kinder über rechtliche Folgen aufklären

Vor allem rund um Halloween sollten Eltern mit ihren Kindern darüber reden, was passieren kann, wenn sie etwas kaputt machen oder Unsinn treiben. Sie sollten auch darauf achten, dass die Kinder keine Eier, Sprühdosen oder ähnliche Sachen mitnehmen, wenn sie das Haus verlassen.

Tipp der Polizei

Die Polizei hat auch für alle anderen einen Tipp: Wertvolle oder empfindliche Sachen, die draußen stehen, lieber wegräumen oder absperren. Falls doch etwas passiert, ruhig bleiben und gleich die Polizei rufen.
Für die Nacht rund um Halloween ist die Polizei besonders vorbereitet. Neben Sondereinheiten wie den Diensthunden und der Bereitschaft sind auch die Leute vom Verfassungsschutz unterwegs.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 31.10.2025, 11:20, 31.10.2025, 10:10
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