Wer unterwegs mit dem Auto eine Panne hat, muss ein Warndreieck aufstellen. Das könnte sich jedoch bald ändern: Spanien zieht das seit Jahrzehnten in Autos obligatorische Warnschild aus dem Verkehr und ersetzt es ab 2026 durch ein smartes Warnlicht namens V16.
Dieses hat im Kern eine orangefarbene LED-Blinkleuchte und kann zum Beispiel auf dem Autodach angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahrenstelle zu warnen.
Der Clou dieser Warnleuchte ist aber ihre Kommunikationsfähigkeit über die bereits aktive und ab nächstem Jahr flächendeckend verfügbare digitale Plattform DGT 3.0. An diese kann eine V16-Leuchte dank integrierter und für mindestens zwölf Jahre garantiert aktiver eSim die Gefahrenstelle übermitteln.
Alle 100 Sekunden wird das Signal erneuert, das wiederum über DGT 3.0 an viele weitere Empfänger weitergeleitet wird. So sollen unter anderem Rettungs- und Pannendienste, aber auch vernetzte Fahrzeuge automatisch über eine Unfallstelle informiert werden.
Die spanischen Behörden versprechen sich zudem eine besser wahrnehmbare und sichtbare Signalwirkung des Blinklichts im Vergleich zum reflektierenden Warndreieck.
Damit eine V16-Warnleuchte als Ersatz für das Warndreieck zugelassen wird, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie muss nicht nur orange leuchten, sondern auch staub- und spritzwassergeschützt sein und über einen Energiespeicher verfügen, der eine Betriebsdauer von 18 Monaten ermöglicht. Außerdem muss sie DGT-tauglich sein, um eine entsprechende Zulassung zu erhalten.
Im Internet gibt es mittlerweile eine große Auswahl an V16-Leuchten in unterschiedlichen Preisklassen, beispielsweise vom deutsch-österreichischen Leuchtenspezialisten ams Osram. Wer nächstes Jahr einen Roadtrip durch Spanien plant, muss jetzt aber nicht gleich eine V16-Leuchte bestellen.
Denn wie der TCS schreibt: "Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die in Spanien unterwegs sind, können weiterhin ihre nationalen Geräte wie Warndreiecke verwenden." Als zusätzliche Warnung können V16-Leuchten auch hierzulande auf das Dach eines verunfallten oder liegengebliebenen Fahrzeugs gelegt werden. Doch vorerst bleibt es in der Schweiz bei der Pflicht, parallel dazu ein Warndreieck aufzustellen.