Das Bauprojekt am Nachbargrundstück endete für eine Hausbesitzerin aus der Steiermark mit einem Albtraum. "Weil am Grundstück neben meiner Mandantin eine Tiefgarage errichtet wurde, kam es bei Bodenaushubarbeiten zu einer Hangrutschung am Grund meiner Klientin. Ihr Haus hat sich durch den Rutschvorgang um 30 Zentimeter verschoben", sagt der Kärntner Anwalt Franz Asseg laut Kleine Zeitung.
Die Frau habe zunächst geglaubt, ein Erdbeben habe ihr Haus erschüttert. Danach zeigten sich massive Schäden. "Überall in den Mauern ihres Hauses und in den Böden seien Risse entstanden, die Türen hätten sich verzogen", schildert Asseg.
2021 brachte der Anwalt Klage gegen den Bauträger ein. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, an dem auch Subunternehmen beteiligt waren.
Jetzt liegt ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Graz vor. Die beklagten Firmen müssen der Hausbesitzerin laut Kleine Zeitung 252.658,21 Euro zahlen. Dazu kommen mittlerweile Zinsen von rund 40.000 Euro.
Die Baufirmen hatten die Klage abweisen lassen wollen. Sie argumentierten unter anderem, das Haus sei bereits vor der Hangrutschung bautechnisch in keinem guten Zustand gewesen. Außerdem sei die Hangrutschung nicht vorhersehbar gewesen. Auch den Zusammenhang zwischen den Bauarbeiten und den Schäden bestritten sie.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Im Urteil heißt es: "Die Beklagten sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin 252.658,21 Euro binnen 14 Tagen zu zahlen", so die Kleine Zeitung.
"Das Geld wurde bereits überwiesen", bestätigt Asseg.