Zoff im Stadthallenbad

Heißer Sauna-Streit um Aufguss führt zu Polizei-Einsatz

Ein Badegast gießt trotz Verbots Wasser auf – und wird am Ende von der Polizei abgeführt. Jetzt fliegen in Wien die Aufguss-Fetzen.
Christoph Weichsler
28.05.2025, 05:30
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Was als entspannter Saunaabend geplant war, endete mit einem Polizei-Einsatz: Ein Gast im Wiener Stadthallenbad wollte gegen 19:20 Uhr am 22. Mai in der Sauna mit einer Plastikflasche extra Wasser aufgießen – obwohl laut Hausordnung ausdrücklich verboten. Es folgte ein Streit mit einem Mitarbeiter, der sich über 90 Minuten zog. Dann kam die Polizei.

"Ersuche Sie ihn zu kündigen!"

Der Badegast erhebt schwere Vorwürfe: Der Mitarbeiter sei "aggressiv", "arrogant" und habe sich geweigert, seinen Namen zu nennen. Er fordert nun eine fristlose Kündigung und eine Entschädigung – immerhin sei der Abend "versaut" worden. Auch das Aufgussverbot müsse überdacht werden: Die automatische Menge sei "zu gering", heißt es in seinem Beschwerdebrief.

Bad-Betreiber kontert

Ganz anders schildert das die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft (WSB), die sich über ihre Rechtsanwaltskanzlei äußert: Die Darstellung des Gastes entspreche "nicht den uns bekannten Tatsachen". Der Vorfall sei intern vollständig aufgeklärt worden, es liege ein schriftliches Protokoll vor – unterzeichnet von mehreren Zeugen.

Der Gast habe trotz mehrfach angebrachter Verbotsschilder („Aufgüsse verboten!“ – in roter Schrift) eigenmächtig Aufgüsse durchgeführt – mit einer Plastikflasche. Dies sei gesetzlich verboten und diene dem Schutz der Gesundheit. Der Mann sei daraufhin höflich aufgefordert worden, dies zu unterlassen. Doch er habe sich gegenüber den Mitarbeitern "herabwürdigend und despektierlich" verhalten. Nachdem er sich auch geweigert hatte, den Saunabereich zu verlassen, habe man – weisungsgemäß – die Polizei verständigt.

Polizei geleitet Gast hinaus – Hausverbot verhängt

"Unsere Mitarbeiter sind angehalten, das Hausrecht nicht selbst durchzusetzen, sondern in solchen Fällen die Polizei zu rufen", so die WSB. Die Beamten hätten die Situation ruhig gelöst, die Daten des Gasts sowie der Mitarbeiter aufgenommen – und den Badegast schließlich des Hauses verwiesen.

Zum Schutz der anderen Gäste sowie der Mitarbeiter sei daraufhin ein Hausverbot ausgesprochen worden. Eine Entschuldigung oder Entschädigung ist seitens der WSB nicht vorgesehen – man habe sachlich korrekt und im Sinne der Sicherheit gehandelt.

{title && {title} } CW, {title && {title} } 28.05.2025, 05:30
Jetzt Abendausgabe lesen