12-jähriges Opfer

Missbrauch im Hotelzimmer - die Schockanklage im Detail

Das 12-jährige Opfer sei von zumindest zehn Verdächtigen eingeschüchtert, genötigt und missbraucht worden. Die Ausreden der Angeklagten verstören.
Christian Tomsits
27.05.2025, 12:54
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Über ein Jahr dauerten die Ermittlungen an, nun liegt endlich die Anklage gegen zehn weitere Verdächtige zwischen 16 und 20 Jahren im Missbrauchsfall in Wien-Favoriten vor – wir berichteten. Für die Mutter des Opfers eine "extreme Erleichterung" – auch dass sich ein weiteres Opfer gemeldet hat, hilft der heute 14-jährigen Anna-Sophia (Name geändert), sich mit den schrecklichen Erlebnissen nicht mehr so alleine zu fühlen.

Konto: Spende Anna

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Die damals 12-jährige Schülerin soll von der Gruppe aus dem Antons- bzw. Motorikpark in Favoriten vor allem im Frühjahr 2023 bis über den Sommer wiederholt und völlig unverfroren zu sexuellen Handlungen – teilweise mehrmals in der Woche – in Stiegenhäusern, Kinderzimmern gedrängt und in manchen Fällen auch genötigt worden sein. Dadurch sei das Mädchen auch in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt worden, so die Staatsanwaltschaft.

Sie habe zu den Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus der Türkei, Nordmazedonien, Bulgarien, Syrien und Nordafrika immer wieder "Nein" gesagt, sich jedoch aufgrund der Überzahl und körperlichen Überlegenheit der Burschen nicht gewehrt – auch weil sie durch die zur Schau gestellte Brutalität der Burschen eingeschüchtert gewesen sein soll. Videos von Prügeleien oder Bilder der Burschen mit Waffen (siehe oben) und Drogen wären kursiert.

Dennoch bestreiten die größtenteils beschäftigungslosen Angeklagten in ihren Einvernahmen jegliches Fehlverhalten. Mehr noch: Mehrere der Burschen behaupten, die Initiative sei stets vom Opfer ausgegangen. "Sie wollte das" lautete eine der schockierenden Aussagen, die von der Staatsanwaltschaft schlicht als "Schutzbehauptungen" bezeichnet werden.

Zum Vorfall im Hotelzimmer, bei dem acht der Angeklagten und zwei Minderjährige das Opfer eingesperrt und nacheinander und sogar gemeinsam missbraucht haben sollen, meinte einer der Beschuldigten sogar frech: "Ich habe da geschlafen und gar nichts gemacht." Als man ihn mit einem von ihm gemachten Foto vom Opfer am Tatort konfrontierte, änderte er die Verantwortung und gab an, "nur zugeschaut" zu haben.

Eklat um Fake-Chat

Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass die Ermittlungen "keine entlastenden Beweise zugunsten der Angeklagten" hervorgebracht hätten. Ein von einem Verteidiger vorgebrachter Chat-"Beweis" stellte sich als möglicher Fake heraus. So wurde am 26. April 2024 bei einer Einvernahme eine Social-Media-Konversation  – angeblich zwischen dem Opfer und ihrer Freundin – vorgelegt, worin von freiwilligem Sex die Rede ist und behauptet wird, sie habe ihr Alter mit 16 Jahren angegeben. Die abgeschlossenen Auswertungen der Handys bestätigten jedoch, dass die Nachrichten nicht von ihr stammen können. Das Opfer sei hingegen völlig glaubwürdig. Dennoch: Die Unschuldsvermutung gilt.

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