Für einen Koch aus Wien löste ein gesundheitlicher Notfall eine Serie von persönlichen Katastrophen aus, es wurde auch finanziell zum Albtraum. Der 58-Jährige arbeitete in einem Lokal in Wien-Ottakring, als er im Hochsommer wegen akuter Herzprobleme ins Spital eingeliefert wurde.
Er handelte loyal: Noch aus dem Krankenhaus informierte der Mann seinen Arbeitgeber. Der Koch schickte dem Lokalbetreiber ein Foto aus dem Spital und telefonierte mit ihm, um Bescheid zu geben. Insgesamt – es war schließlich ein ernstes Gesundheitsproblem – musste der Koch eine Woche im Krankenhaus bleiben, danach war er weitere zwei Wochen krankgeschrieben.
Wegen seines Zustands hätte der Wiener zur Sicherheit einen mobilen Defibrillator tragen sollen. Doch als er sich das lebenswichtige Gerät besorgen wollte, folgte der nächste große Schock.
Laut Arbeiterkammer hatte ihn sein Arbeitgeber bei der Krankenkasse falsch angemeldet und außerdem auch vorzeitig abgemeldet. Ein Desaster für den Koch: Er war plötzlich nicht mehr versichert. Den Defibrillator hätte er privat bezahlen müssen, doch das konnte sich der 58-Jährige nicht leisten.
Für die Arbeiterkammer Wien ist der Fall ein besonders drastisches Beispiel für Missstände in der Gastronomie. Ludwig Dvořàk, Leiter des Bereichs arbeitsrechtliche Beratung in der Wiener Arbeiterkammer, findet klare Worte: "Manche Gastronomen sind als Arbeitgeber schlichtweg ungeeignet."
Die Arbeiterkammer unterstützt den Koch jetzt dabei, alle offene Entgeltansprüche in Höhe von insgesamt 6.500 Euro brutto einzufordern.