Ein junger Gastro-Mitarbeiter aus Salzburg hat nicht nur gegen eine schwere Krankheit zu kämpfen, sondern auch gegen seinen eigenen Arbeitgeber. Der 21-Jährige erhielt die Diagnose Lymphdrüsenkrebs – kurz darauf folgte der nächste Schock.
Während seiner Behandlung in der Onkologie stellte sich heraus, dass er von seinem Arbeitgeber einfach abgemeldet worden war. Ohne sein Wissen soll sogar eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses bei der Gesundheitskasse gemeldet worden sein. Völlig verzweifelt wandte sich der junge Mann daraufhin an die Arbeiterkammer Salzburg.
Dort wurde sofort reagiert. Ein Experte konfrontierte den Betrieb mit den Vorwürfen. Zunächst sprach der Arbeitgeber von einem "Fehler" und meldete den Mitarbeiter wieder an. Der Fall schien damit erledigt.
Doch nur wenige Tage später folgte der nächste Rückschlag: Ausgerechnet während seiner ersten Chemotherapie erfuhr der 21-Jährige, dass er erneut abgemeldet worden war. Für die Arbeiterkammer war das ein Alarmsignal.
Erst nachdem rechtliche Schritte angedroht wurden, lenkte der Arbeitgeber schließlich ein. Das Dienstverhältnis blieb aufrecht, der notwendige Versicherungsschutz war damit gesichert.
Die Arbeiterkammer erinnert in diesem Zusammenhang an die klare Rechtslage: Im Krankheitsfall muss ein Arbeitgeber zunächst sechs Wochen lang das volle Gehalt weiterzahlen und danach vier Wochen lang zumindest die Hälfte, bevor die Krankenkasse übernimmt.