Schwere Körperverletzung

Herzstich wegen Handy: Sechs Jahre Haft für 19-Jährigen

Ein Mann wurde in Floridsdorf mit schweren Stichverletzungen aufgefunden – er schwebte in Lebensgefahr. Nun stand der Angreifer in Wien vor Gericht.
Wien Heute
13.11.2025, 16:38
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Passanten fanden am 5. August einen schwer verletzten Mann im Wasserpark in Floridsdorf. Der 33-Jährige war durch zwei Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Nur dank der raschen Hilfe und einer Not-Operation überlebte der 33-Jährige knapp.

Streit wegen Handy

Der mutmaßliche Tatverdächtige tauchte zuerst unter, stellte sich dann bei einer Tankstelle und wurde festgenommen. Der bulgarische Wanderarbeiter war nicht in Wien gemeldet, nun stand der 19-Jährige am Donnerstag (13.11.) vor Gericht in Wien. Bei dem Streit im Wasserpark sei es um ein Handy gegangen. Der 33-Jährige hatte dem 19-Jährigen gelegentlich sein Handy geborgt. Am 5. August telefonierte der 19-Jährige wieder mit dem Telefon des 33-Jährigen.

"Nicht gedacht, dass er zusticht"

Als dieser sein Handy zurückforderte, weil ihm das Gespräch zu lange dauerte, eskalierte die Situation. "Dass er zusticht habe ich mir nie gedacht", so das Opfer im Zeugenstand laut APA-Bericht. Opfer und Angeklagter erzählten unterschiedliche Versionen der Geschichte.

Der 33-Jährige will nach dem Streit mit einem Bekannten aus dem Park gegangen sein, draußen hätten sie den 19-Jährigen wieder getroffen. Dieser hätte ihn mit dem Messer attackiert.

"Es war Notwehr"

Der 19-Jährige erzählte, er sei von dem 33-Jährigen wegen des Handys getreten, geschlagen und in den Schwitzkasten genommen worden. Er habe sich nicht befreien können und deshalb mit einem Springmesser zwei Mal zugestochen. "Es war Notwehr!" Die Stiche verletzten Herz und Lunge. Der psychisch kranke 33-Jährige lag sechs Tage auf der Intensivstation. Zu seinem Glück war gerade eine Rettung in der Nähe des Wasserparks, die sofort am Tatort war – und ihm so das Leben rettete.

Ein Urteil stand Donnerstagnachmittag noch aus, das Opfer verlangt 9.000 Euro Schmerzensgeld. Das Urteil: sechs Jahre Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung – rechtskräftig!

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 13.11.2025, 19:29, 13.11.2025, 16:38
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