"Ich war verwirrt"

Messerstiche in WG – Flüchtling will zurück in Heimat

Versuchter Mord, Raub – zwei Syrer mussten sich wegen schweren Vorwürfen vor Geschworenen verantworten. Ein Zeuge irritierte mit seiner Aussage.
Christian Tomsits
13.11.2025, 09:41
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Geschworenenprozess am Wiener Landesgericht – zwei junge Syrer müssten sich am Mittwoch wegen Raubes, Körperverletzung und versuchten Mordes verantworten. Einer der angeklagten Männer wurde mit Handschellen vorgeführt. Am 22. März soll einer der beiden mit einem bereits verurteilten Komplizen einem Wiener 300 Euro gewaltsam abgenommen haben.

Laut Anklage wurde das Opfer mit einem Messer und eine Feile bedroht, verletzt und schließlich übel zugerichtet,  als es sein Geld zurückverlangte. Wenige Wochen später, am 4. April, eskalierte Gewalt in der Syrer-WG der Flüchtlinge erneut. Angeblich im Streit um nicht ausgezogene Schuhe nahm einer der Angeklagten ein Messer und drohte damit, dem anderen in den Bauch zu stechen.

Nur durch Glück und die schnelle Reaktion eines Zeugen konnte ein Mord verhindert werden, so die Staatsanwaltschaft. Besagter Zeuge – ebenfalls ein arbeitsloser Syrer –  irritierte mit seiner Aussage vor Gericht: Zwar hatte er bei der Polizei die Tat genau geschildert und dort auch angegeben, eigentlich sofort nach Syrien zurück zu wollen.

Plötzliche Wende in Aussage

Vor Gericht wollte er davon nichts wissen. "Ich war damals verwirrt und krank. Was ich bei der Polizei gesagt hab, stimmt nicht – wie etwa dass ich nach Syrien zurück möchte." Vom Vorfall in der Wohnung habe er überhaupt nichts genau gesehen, versuchte er wohl seine angeklagten Freunde zu schützen.

Einer Verfolgung wegen falscher Zeugenaussage entkam er knapp, da er es auf seine getrübte Erinnerung schob: "Ich schwöre bei Allah, ich habe nicht gelogen", erklärte er. Ein Urteil fiel am Nachmittag. Freispruch vom Mordvorwurf, wegen schwerer absichtlicher Körperverletzung bzw. schweren Raubes fassten beide Angeklagten je viereinhalb Jahre Haft aus – nicht rechtskräftig.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 13.11.2025, 10:39, 13.11.2025, 09:41
Jetzt E-Paper lesen