Im Fall des Erpressungsversuchs gegen den Babykosthersteller HiPP liegt nun ein zentrales Vergleichsgutachten vor. Dieses zeigt: Das in den betroffenen Gläsern gefundene Rattengift entspricht in Zusammensetzung und Konzentration jenem Stoff, der bei dem 39-jährigen Verdächtigen entdeckt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt bestätigte diesen Befund am Donnerstag, wie der ORF berichtet. Damit scheint zwar eine Übereinstimmung der Substanzen gegeben, doch juristisch bleibt Zurückhaltung angesagt: Eine Sprecherin stellte klar, dass dies noch kein Beweis dafür sei, dass es sich tatsächlich um exakt dasselbe Gift handelt.
Staatsanwaltschaft Eisenstadt betont damit weiterhin die vorsichtige Bewertung der Gutachtenergebnisse im laufenden Verfahren.
Bereits seit Mai steht fest, dass die in den Hipp-Gläschen nachgewiesene Rattengiftmenge nicht lebensgefährlich gewesen wäre. Allerdings war die Dosis hoch genug, um gesundheitsschädliche Folgen verursachen zu können.
Der 39-jährige Verdächtige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haft wurde unter anderem wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr verhängt und zuletzt verlängert. Die nächste Haftprüfung ist für den 16. Juni angesetzt.
Der Fall bleibt damit weiter Gegenstand laufender Ermittlungen – und das Gutachten liefert zwar neue Hinweise, aber noch keine endgültigen Antworten.