Eklat in Tiroler Zug

Hitlergruß und Nazi-Parolen – 21-Jähriger angeklagt

Ein Video aus der Zillertalbahn sorgte im Mai für Aufregung. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen: Für zwei junge Männer hat der Fall Konsequenzen.
06.11.2026, 14:29
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Die Szenen sorgten österreichweit für Empörung: Am 1. Mai 2026 sollen mehrere Personen in der Zillertalbahn in Tirol lautstark "Sieg Heil" gerufen und den Hitlergruß gezeigt haben. Ein Video der Vorfälle verbreitete sich anschließend im Internet.

Die Polizei leitete Ermittlungen ein und veröffentlichte auf Anordnung der Justiz Fahndungsbilder. Schließlich konnten mehrere Verdächtige ausgeforscht werden.

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Acht Personen im Visier der Ermittler

Insgesamt ermittelte die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen acht namentlich bekannte Personen, darunter überwiegend Minderjährige. Im Raum stand der Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung, berichtet die "Kronen Zeitung". Das Tiroler Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung wertete dafür unter anderem die Videoaufnahmen aus der Zillertalbahn aus.

Bei sechs der acht Beschuldigten konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie selbst Nazi-Parolen gerufen oder den Hitlergruß gezeigt hatten. Die Ermittlungen gegen sie wurden eingestellt.

Zwei Beschuldigte zeigen Reue

Bei zwei weiteren Verdächtigen erhärtete sich hingegen der Verdacht: einem zum Tatzeitpunkt 21-jährigen Mann und einem damals 16-jährigen Jugendlichen. Beide zeigten sich laut Staatsanwaltschaft grundsätzlich geständig und gaben an, ihre Handlungen zu bereuen.

Dem Jugendlichen wurde eine diversionelle Erledigung angeboten. Dabei soll er eine Probezeit mit bestimmten Auflagen absolvieren. Dazu gehört auch ein Programm zur historischen Sensibilisierung, das üblicherweise einen Besuch einer KZ-Gedenkstätte umfasst.

21-Jährigem droht Gerichtsprozess

Für den 21-Jährigen hat der Vorfall schwerwiegendere rechtliche Folgen. Die Staatsanwaltschaft brachte gegen ihn Anklage wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung beim Landesgericht Innsbruck ein. Zuständig ist ein Geschworenengericht. Eine Diversion ist in seinem Fall aufgrund der gesetzlichen Strafdrohung nicht möglich.

Die Anklage ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann beeinsprucht werden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht deshalb noch nicht fest. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

red, 06.11.2026, 14:29
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