Der Sommer ist da und mit ihm die Frage: Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Viele träumen von Hitzefrei wie in der Schulzeit. Doch im Arbeitsleben sieht die Realität anders aus.
Ab 26 Grad soll der Arbeitgeber eingreifen, ab 30 Grad muss er es sogar. Bei über 35 Grad ist ein Raum ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr zum Arbeiten geeignet.
Wie utopia.de berichtet, haben Arbeitnehmer aber keinen Anspruch auf Hitzefrei. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthuer stellt klar: "Der Arbeitnehmer muss die Situation erst einmal hinnehmen, es sei denn, es besteht Gesundheitsgefahr."
Arbeitgeber können selbst entscheiden, wie sie auf die Hitze reagieren. Mögliche Maßnahmen sind etwa: Jalousien über Nacht schließen, Ventilatoren aufstellen, gekühlte Getränke bereitstellen oder die Arbeitszeit in kühlere Stunden verlegen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Extra-Pausen gibt es nicht. Wird die Hitze aber gesundheitsgefährdend, muss der Chef zusätzliche Erholungspausen oder geeignetere Arbeitsabläufe einführen.
Fußbäder oder Ventilatoren am Arbeitsplatz? Das ist nur erlaubt, wenn der Chef zustimmt. Eigenmächtiges Handeln ist nicht gestattet.
Wenn der Arbeitgeber trotz hoher Temperaturen nichts unternimmt, solltest du die Temperaturen dokumentieren, den Vorgesetzten informieren und den Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen.