Er kriegt 50.000 Euro

Horror-Crash mit 300 km/h – Verletzter verklagt Klinik

Ein Kärntner überlebte einen Motorrad-Crash in Kroatien mit fast 300 km/h. Nach einem Behandlungsfehler in Klagenfurt bekam er nun 50.000 Euro.
Newsdesk Heute
16.03.2026, 09:44
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Ein Motorrad-Testfahrer aus Kärnten hat einen Horror-Unfall in Kroatien nur knapp überlebt – und Jahre später vor Gericht eine Entschädigung erstritten. Der Mann war bei einer Testfahrt mit fast 300 km/h zu Sturz gekommen.

"Er ist Testfahrer für Motorrad-Zubehör und kam bei einem Reifentest zu Sturz. Die am GPS gemessene Aufprallgeschwindigkeit betrug 297 km/h", wird sein Anwalt Paul Wolf durch die "Kleine Zeitung" zitiert.

Die Verletzungen waren massiv: schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Gehirnblutung, Intubation, Tiefschlaf sowie Verletzungen an Schulter, Halswirbelsäule und an den Sprunggelenken. Zunächst wurde der Kärntner in Kroatien intensivmedizinisch versorgt, danach mit Notarztbegleitung ins Klinikum Klagenfurt gebracht.

Dort blieb er rund zwei Wochen. Doch laut Wolf verschlechterte sich sein Zustand nach der Entlassung deutlich. Der Mann habe mit starken Schmerzen zu kämpfen gehabt: "Er musste teilweise fünf bis sechs Parkemed am Tag nehmen und war viele Monate massiv geheingeschränkt." Aus Sicht des Anwalts wurden mehrere Beschwerden im Klinikum nicht ausreichend abgeklärt. Sein Mandant sei trotz Schmerzen und phasenweiser Desorientierung in einem "durchaus bedenklichen Zustand viel zu früh nach Hause geschickt" worden. Und das obwohl er mehrmals auf die Schmerzen hingewiesen hatte.

Lebensbedrohlich

Daraufhin landete der Fall vor dem Landesgericht Klagenfurt. Wolf, der auf Arzthaftung spezialisiert ist, klagte das Klinikum. Sein Vorwurf: Ein Bruch im linken Sprunggelenk und ein Bänderriss in der linken Schulter seien nicht behandelt worden. Erst bei einer späteren Untersuchung auf eigene Initiative des Patienten seien die Verletzungen entdeckt worden – und zwar genau an jener Körperseite, auf die der Motorradfahrer beim Sturz gefallen war. "Somit wurden vom Klinikum zwei wesentliche Beschwerdebilder unzureichend heilbehandelt."

Die Gegenseite weist den Vorwurf einer insgesamt mangelhaften Versorgung zurück. Kabeg-Anwältin Florina Ozegovic betonte, dass nach dem schweren Crash zunächst die lebensbedrohlichen Verletzungen im Vordergrund gestanden seien – vor allem die Gehirnblutung und der Bruch des siebenten Halswirbels. Dieser hätte im schlimmsten Fall zu einer hohen Querschnittlähmung führen können. Dank der Versorgung, insbesondere durch die Neurochirurgie, habe der Mann keine wesentlichen neurologischen Folgeschäden, keine relevanten Hirnschäden und keine Lähmungen davongetragen.

Ganz ohne Fehler lief die Behandlung laut Gutachten aber nicht ab. Im Zivilprozess kam der Sachverständige zum Schluss, dass die Versorgung des linken Sprunggelenks nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt sei. Ein Bruch des Seitenfortsatzes des linken Sprungbeins sei unversorgt geblieben. Nach Ansicht des Gutachters hätte diese Verletzung operiert und das abgebrochene Knochenfragment verschraubt werden müssen.

Weil das nicht geschah, erhielt der Kärntner nun 50.000 Euro. Laut Kabeg handelt es sich dabei um einen Vergleich. Mit dem Pauschalbetrag sollten mögliche Ansprüche wegen künftiger Operationen, Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bereits im Vorfeld abgegolten werden. Der Patient nahm das Angebot an, der Vergleich ist laut "Kleine" mittlerweile rechtskräftig. Die Anwaltskosten wurden extra bezahlt.

{title && {title} } red, {title && {title} } 16.03.2026, 09:44
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