Nach Urteil zu Fall "Elmo"

Hunde sollen sterben – Halterin hat letzte Hoffnung

Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die beiden noch lebenden Hunde im "Fall Elmo" sterben sollen. So geht es nun weiter.
Peter Reidinger
02.12.2025, 04:00
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Nach dem entsetzlichen Vorfall am 2. Oktober 2023 in Naarn (Bezirk Perg), bei dem eine Joggerin (60) von drei American Staffordshire Terriern angegriffen und tödlich verletzt wurde, steht nun auch für die beiden überlebenden Hunde das Schicksal fest. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat bestätigt: Auch "Peanut" und "Cookie" müssen eingeschläfert werden.

"Elmo", der dritte Hund, wurde noch am Tag der Attacke getötet. Die Entscheidung gegen die beiden verbleibenden Tiere basiert auf dem neuen Hundehaltegesetz in Oberösterreich. Seit Dezember 2024 gilt: Wenn ein Mensch durch einen Hundebiss stirbt, wird das Tier automatisch als besonders gefährlich eingestuft – eine Einschläferung ist gesetzlich vorgeschrieben.

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Die Richter wiesen die Beschwerde der 38-jährigen Halterin ab. Sie hatte argumentiert, die Hunde seien an einen Spezialtrainer übergeben worden. Das Gericht sah jedoch keine gültige Eigentumsübertragung. Auch eine neue Gefährlichkeitsprüfung ist laut Gesetz nicht mehr möglich. Zudem wurden laut Urteil DNA-Spuren aller drei Tiere an den Bisswunden der Frau festgestellt.

Trotz des klaren Urteils ist die Entscheidung noch nicht endgültig. Wie "Heute" aus dem Büro von Landesrat Martin Winkler (SPÖ) erfahren hat, wird das Erkenntnis derzeit von der Fachabteilung geprüft, ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von sechs Wochen kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof oder Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Hunde bereits in Behörden-Verwahrung

Zuständig für den ursprünglichen Tötungsbescheid ist die BH Freistadt. Die beiden Hunde befinden sich derzeit jedenfalls nicht mehr in privaten Händen, sondern bereits in amtlicher Verwahrung. Wie es für "Peanut" und "Cookie" weitergeht, entscheidet sich womöglich erst vor einem Höchstgericht – noch läuft die Frist für rechtliche Schritte.

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