Wer kennt das Problem nicht? Das heiß ersehnte Packerl kommt nicht an. Oder: Es geht bei der Rücksendung verloren.
Das Problem: Nicht selten verweisen Händler auf den beauftragten Transportdienst und wollen keine Verantwortung übernehmen. Sie weigern sich dann, die Ware noch einmal zu verschicken.
Konsumenten stehen in der Folge zwischen den Fronten: Sie wenden sich an den Zusteller, erhalten dort aber keine Auskunft. Gleichzeitig drohen ihnen Forderungen der Händler, oder sie warten vergeblich auf die Rückzahlung des Kaufpreises.
Rechtslage klar: Risiko trägt der Händler
Eigentlich ist die österreichische Rechtslage – zumindest im Versandhandel – klarer, als viele annehmen: Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware trägt der Händler.
Das gilt sowohl für die Zusendung der Ware an die Kunden als auch für die Retoure. Bei Rücksendungen müssen die Konsumenten aber nachweisen, dass und welche Waren tatsächlich an den Transporteur übergeben wurden.
Ein Recht auf Auskunft durch die Paketdienste haben Betroffene aber derzeit nicht. Für sie wäre es hilfreich, dass diese gesetzlich verpflichtet werden, direkt Informationen über den Zustellstatus zu geben.
Die Zahlen sprechen jedenfalls für sich: Beschwerden über Probleme mit dem Verschicken häufen sich. Die OÖ-Arbeiterkammer zählte alleine in den vergangenen zwölf Monaten insgesamt 875.
Kunden sollten bei Problemen mit der Zustellung immer zuerst den Händler kontaktieren. Als Vertragspartner ist dieser rechtlich verantwortlich dafür, dass die Ware ordnungsgemäß ankommt oder der Kaufpreis rückerstattet wird.
Wichtig: beschädigte Pakete nicht annehmen. Oder: zumindest den Schaden fotografisch dokumentieren.
Werden Waren zurückgeschickt, sollten sie ebenfalls zuvor mit einem Bild festgehalten werden. Ratsam ist außerdem, den Aufgabeschein bei der Rücksendung aufzubewahren, bis die Retoure bei der Firma eingelangt ist.