Auch 2025 stehen wieder zahlreiche finanzielle Hilfen bereit – abhängig von Bundesland und persönlicher Lebenssituation. Wer Anspruch hat, kann sich bereits jetzt über mehrere Hundert Euro freuen – in vielen Fällen sind sogar bis zu 1.200 Euro drin.
Besonders Pendlerinnen und Pendler sind auf diese Entlastungen angewiesen. Die laufend steigenden Spritpreise machen das tägliche Pendeln immer teurer. Gleichzeitig gibt’s beim aktuellen Lohnsteuerausgleich für das Vorjahr weniger zurück als in den Jahren zuvor – das trifft viele spürbar im Geldbörserl.
Wie viel Zuschuss es tatsächlich gibt, hängt stark vom jeweiligen Bundesland ab. Auf der Plattform "Finanz.at" wurden die wichtigsten Unterschiede und Förderhöhen für Arbeitnehmer und Pendler zusammengefasst.
In Niederösterreich wird die sogenannte "NÖ Pendlerhilfe" auch 2025 wieder ausbezahlt. Der Bonus kann rückwirkend für das Kalenderjahr 2024 beantragt werden – online über die Website des Landes. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich sowie eine einfache Wegstrecke zur Arbeit von mindestens 25 Kilometern.
Auch das Einkommen spielt eine Rolle: Für Alleinstehende gilt eine Grenze von 2.000 Euro pro Monat, für Alleinerziehende mit einem Kind sowie kinderlose Lebensgemeinschaften 3.600 Euro und für Paare mit einem Kind 4.400 Euro. Pro weiterem Kind erhöht sich die Grenze um 800 Euro.
Die Auszahlung beträgt 4 Euro pro Tageskilometer (Hin- und Rückweg) und kann bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit Jahreskarte durch einen Öko-Bonus um 20% auf bis zu 1.200 Euro steigen.
In Kärnten gibt es ebenfalls wieder den Fahrtkostenzuschuss für das vergangene Jahr. Hier beträgt die maximale Unterstützung bis zu 825 Euro. Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Kärnten und eine Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern. Die Einkommensgrenzen liegen bei 31.680 Euro pro Jahr bei Nutzung eines Privatfahrzeugs, beziehungsweise 35.000 Euro für den öffentlichen Verkehr. Der Antrag kann über die Website der Arbeiterkammer Kärnten gestellt werden.
Auch in Oberösterreich wird wieder ein Pendlerbonus gewährt – die sogenannte "OÖ Pendlerhilfe". Sie beträgt gestaffelt bis zu 421 Euro im Jahr. Anspruch haben Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, einem Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometern und einem maximalen Jahreseinkommen von 35.000 Euro.
Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 3.500 Euro. Die Zuschüsse steigen je nach Entfernung: ab 25 Kilometer gibt es 218 Euro, ab 50 Kilometer 306 Euro und ab 75 Kilometer die Maximalhöhe von 421 Euro. Beantragt werden kann online über die Website des Landes Oberösterreich.
In der Steiermark gibt es die Pendlerbeihilfe ebenfalls rückwirkend für 2024. Die maximale Auszahlung liegt bei 389 Euro – im Vorjahr erhielten Anspruchsberechtigte im Schnitt rund 120 Euro. Voraussetzung sind ein steirischer Hauptwohnsitz, ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometern sowie ein maximales Jahreseinkommen von 35.000 Euro. Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2025 über die Website der Arbeiterkammer Steiermark möglich.