Mercedes-SUV, 8.000 Euro Einkommen, zwei Wohnungen – doch im Saal 304 des Landesgerichts Wien wirkte der 35-jährige Angeklagte plötzlich klein und sichtlich nervös. Der georgische Staatsbürger stand am Donnerstag vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wurde, im Februar 2024 ein verpfuschtes Facelifting ohne gültige Zulassung in einer Privatwohnung durchgeführt zu haben. Die Behandlung soll rund 600 Euro gekostet haben.
Gekleidet war er in einem cremefarbenen Leinenblazer, darunter komplett schwarz. Sein Verhalten schwankte zwischen verlegener Stille und erklärendem Redefluss, immer wieder wischte er sich die feuchte Nase, senkte den Kopf und wirkte sichtlich angespannt.
Schon während des Eingriffs bekam die Patientin starke Blutungen und massive Schwellungen im Gesicht. Ihr wurde vorab gesagt, der Eingriff dauere maximal 30 bis 60 Minuten. Tatsächlich vergingen jedoch rund 3,5 Stunden, bis die Rettung gerufen wurde – eine Zeitspanne, die der Richter kritisch hinterfragte: "Was wurde in der Zwischenzeit gemacht?" Einen Monat später wurde bei der Patientin zusätzlich eine lebensbedrohliche Blutvergiftung (Sepsis) festgestellt.
Die Staatsanwältin berichtete von blutverschmierten Wänden, fehlender schriftlicher Einwilligung und unzureichender medizinischer Betreuung. Die Wohnung war ein improvisiertes Behandlungszimmer, ohne Team oder professionelle Ausstattung. Ihr warnender Kommentar machte die Dimension deutlich: "Für wenig Geld erhofft man sich oft viel - aber der Preis dafür kann hoch sein. Denn man bezahlt eventuell mit dem Leben."
Der Angeklagte gab offen zu, den Eingriff durchgeführt und dafür Geld erhalten zu haben. Immer wieder betonte er: "Ich bin der Arzt", und übernimmt damit zumindest teilweise die Verantwortung. Auf Fragen des Richters antwortet er oft mit langen Ausführungen statt klaren Aussagen. "Ein Freund hat mir vorgeschlagen, nach Wien zu kommen. Ich bereue es zutiefst, es war der größte Fehler meines Lebens", sagte er mit Tränen in den Augen im Gerichtssaal.
Verteidiger Philipp Wolm betonte im Gerichtssaal das sofortige Geständnis seines Mandanten und verwies auf dessen medizinische Ausbildung im Ausland. Zudem stellte der Anwalt das Verhalten seines Mandanten als ethisch verantwortlich dar: "Als die Schwester der Frau die Rettung gerufen hat, haben alle, die in der Wohnung anwesend waren, rasch zusammengeräumt und sind verschwunden. Mein Mandant ist geblieben, obwohl es ein Leichtes gewesen wäre, sich aus dem Staub zu machen. Aber sein ärztliches Ethos war stärker."
Die Patientin selbst war nicht im Gerichtssaal. Ihre Schwester berichtete von den schweren physischen und psychischen Folgen: "Sie kann sich nicht mehr im Spiegel anschauen und trägt meist sogar ein Tuch vor dem Gesicht."
Der Gutachter sprach von grober Fahrlässigkeit: Fehlende Instrumente, kein Personal und keine gültige Zulassung. In Österreich wäre die Patientin zumindest versichert gewesen.
Der 35-jährige Angeklagte wurde zu zehn Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 2.160 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht die Gefährlichkeit illegaler Schönheitsoperationen und wies auf die besondere Verantwortung hin, die ein Arzt selbst ohne österreichische Zulassung trägt. Strafmildernd wirkten sich das sofortige Geständnis, das Fehlen von Vorstrafen und das verbliebene Verantwortungsgefühl des Angeklagten aus. Laut Gericht hätte er sich leicht aus dem Staub machen können – sei aber geblieben.
Parallel dazu laufen die Ermittlungen gegen mögliche Helfer und Organisatoren, die solche illegalen Eingriffe vermitteln.