Eine junge Frau aus Oberösterreich war als Gastrohilfskraft zunächst zur Erprobung für dreieinhalb Monate befristet beschäftigt. Ihre Arbeit wurde vom Arbeitgeber sehr geschätzt und eine unbefristete Weiterbeschäftigung schien fix.
Doch kurz nachdem sie ihre Schwangerschaft bekanntgab, änderte sich alles: Die Befristung lief aus, ihr Arbeitsverhältnis wurde plötzlich doch nicht verlängert.
Die Frau wandte sich an die AK, weil sie sich ungerecht behandelt fühlte – zu Recht. Die Arbeiterkammer argumentierte, dass es keine sachliche Rechtfertigung für die kurze Befristung gab, denn das Probemonat hätte genügt, um die Eignung festzustellen.
"Selbst wenn die Befristung formell zulässig gewesen wäre: Die Nichtverlängerung war eindeutig diskriminierend und erfolgte einzig wegen der Schwangerschaft", sagt die Arbeiterkammer zu dem Fall. Nach dem Einschreiten vonseiten der AK lenkte der Arbeitgeber ein. Die Frau wird nun unbefristet weiterbeschäftigt.
Befristete Arbeitsverhältnisse bringen oft Unsicherheiten mit sich, sei es hinsichtlich der Weiterbeschäftigung, der Kündigungsmöglichkeiten oder des finanziellen Risikos nach Vertragsende. Die AK Oberösterreich rät Arbeitnehmern daher, befristete Verträge genau zu prüfen und sich beraten zu lassen.
"Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten", betont AK-Präsident Andreas Stangl.